Gewerbeanmeldung - Was muss ich tun?

Wer selbständig tätig werden will, muss das Gewerbe bei der zuständigen Gemeinde anmelden.
Eine Anzeigepflicht besteht für den Betrieb eines Gewerbes bzw. für selbständige Gewerbetreibende (§§ 14 und 55 c GewO). Selbständig ist, wer ein Gewerbe im eigenen Namen, d.h. unter eigener Verantwortlichkeit für den Betrieb nach außen hin, betreibt und in bezug auf diesen Betrieb persönliche und sachliche Selbständigkeit genießt.
Für einige Tätigkeiten benötigen Sie zusätzlich eine Gewebeerlaubnis. Für weitere Informationen dazu stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.