Personalschulung nach § 8 NSpielhG

Personal in Spielhallen mit Kundenkontakt muss laut Niedersächsischem Spielhallengesetz (NSpielhG) eine Personalschulung ablegen. Zweck der besonderen Schulung ist es, das Personal mit rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnissen vertraut zu machen.

Die Personalschulung umfasst folgende Sachgebiete:

  • Spielverordnung,
  • Glücksspielstaatsvertrag 2021, insbesondere allgemeine Grundzüge des Glücksspiel-rechts mit Schwerpunkt Spielhallen,
  • Spielersperrsystem, insbesondere Zugangskontrolle und Handhabung,
  • Niedersächsisches Spielhallenrecht,
  • Jugendschutzrecht,
  • Kenntnisse zur Glücksspielsucht einschließlich anbieterunabhängiger Hilfsangebote,
  • Erkennung von Suchtsymptomen und
  • Handlungskompetenzen, insbesondere in der Früherkennung auffälligen
    Spielverhaltens und Kommunikation mit Spielenden.
Die gesamte IHK-Personalschulung umfasst acht Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten und muss spätestens nach fünf Jahren wiederholt werden. Die Schulung kostet pro Teilnehmer 280,00€. Der Betrag muss spätestens sieben Werktage vor Beginn der Schulung bei der IHK eingegangen sein. (Termine hierfür finden Sie in der Übersicht)
Nach maximal 2,5 Jahren ist eine wiederkehrende IHK-Personalschulung über die Handlungskompetenzen des Spielhallenpersonals in einem Umfang von vier Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten erforderlich. Die Gebühr pro Teilnehmer beträgt 225,00€. (Termine sind noch nicht bekannt)
Pro Schulungstermin ist eine Mindestanzahl von 12 Teilnehmern zu erreichen und sollte eine maximale Personenanzahl von 20 Teilnehmern nicht übersteigen.
Ein Rücktritt ist spätestens 16 Tage vor Beginn der IHK-Schulung kostenlos möglich. Bei Nichteinhaltung dieser Frist ist der Teilnehmer zur Zahlung von jeweils 50 Prozent des Entgelts verpflichtet.

Schulungstermine

Die Schulungstermine für das Jahr 2025 werden demnächst veröffentlicht.

Anmeldung zur Personalschulung