Das Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe
Wer Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe wahrnehmen möchte, muss mindestens an der Unterrichtung nach § 34a der Gewerbeordnung (GewO) teilnehmen. In diesem Artikel haben wir die entsprechenden Informationen dazu zusammengestellt. Außerdem können Sie sich hier online zu einer Unterrichtung anmelden.
Wer muss die Teilnahme an der Unterrichtung nachweisen?
Der Unterrichtungsnachweis ist Voraussetzung für alle Tätigkeiten im Bewachungsbereich, die nicht der verpflichtenden Sachkundeprüfung nach § 34a der Gewerbeordnung (GewO) unterliegen.
Die Unterrichtung muss jeder nachweisen, der nicht selbstständiger Gewerbetreibender (also Angestellter) ist und gleichzeitig eigenverantwortlich Bewachungsaufgaben im Bewachungsgewerbe übernimmt. Zum Beispiel in folgenden Bereichen:
- Objekt- und Werkschutz,
- Revier- und Streifenwachdienst,
- Geld- und Werttransport,
- Empfangsdienst im Objektschutz mit Zugangskontrolle,
- Personenschutz,
- Veranstaltungsschutz mit Ausnahme zugangsgeschützter Großveranstaltungen,
- sowie Bewachungstätigkeiten in Asylbewerberheimen ohne Leitungsfunktion.
Davon ausgenommen sind folgende Tätigkeiten, für diese ist die Sachkundeprüfung notwendig:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr,
- Schutz vor Ladendieben,
- Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken
- sowie Bewachung in leitender Funktion von Flüchtlingsunterkünften und von zugangsgeschützten Großveranstaltungen.
Was sind Inhalte der Unterrichtung?
Die Unterrichtung umfasst alle Arten des Bewachungsgewerbes und zeigt insbesondere die Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete auf:
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht,
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB),
- Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen,
- Unfallverhütungsvorschriften für Wach- und Sicherungsdienste,
- Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt
- sowie Grundzüge der Sicherheitstechnik.
Wie läuft die Unterrichtung ab?
Die Unterrichtung umfasst für die Teilnehmer 40 Wochenstunden von jeweils 45 Minuten Dauer, montags bis freitags in Vollzeit. Die Veranstaltung findet ausschließlich in Präsenz in der Industrie- und Handelskammer (IHK) in Emden statt.
Es besteht vollständige 40-stündige Anwesenheitspflicht in der Unterrichtungswoche. Das heißt, die Teilnahme ist an allen Tagen komplett erforderlich. Das Umsetzen in einen anderen Termin, ein Tausch von Teilnehmern oder das Nachholen von Fehlzeiten und Verspätungen sind grundsätzlich nicht möglich.
Durch mündliche und schriftliche Verständnisfragen wird getestet, ob die Teilnehmer mit den notwendigen rechtlichen Vorschriften, den fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktischer Anwendung vertraut sind.
Die Unterrichtungsbescheinigung wird ausgestellt, wenn die Unterrichtung ohne Fehlzeiten und durch aktive Beteiligung absolviert sowie durch mündliche und schriftliche Verständnisfragen festgestellt wurde, dass der Teilnehmer mit den Inhalten in ausreichendem Maße vertraut ist.
Sprachliche Voraussetzungen
Die Unterrichtung findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Daher sind gute Deutschkenntnisse Voraussetzung für die Teilnahme.
Mit ihrer Anmeldung bestätigen die Teilnehmer, über die erforderlichen Deutschkenntnisse in Wort und Schrift nach dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen zu verfügen. Es ist nicht möglich, mit einer Begleitperson, zum Beispiel einem Übersetzer, teilzunehmen. Der Unterrichtungsnachweis wird bei unzureichenden Sprachkenntnissen nicht erteilt.
Im Zweifelsfall ist durch geeignete Nachweise zu belegen, dass der Teilnehmer über ausreichende Deutschkenntnisse gemäß Sprachniveau B1 verfügt. Dabei ist das B1-Niveau als Mindestanforderung für die Unterrichtung zu sehen, optimal ist das B2-Niveau oder höher. Liegen keine ausreichenden Sprachkenntnisse vor, erfolgt ein Ausschluss von der Unterrichtung.
Im Zweifelsfall ist durch geeignete Nachweise zu belegen, dass der Teilnehmer über ausreichende Deutschkenntnisse gemäß Sprachniveau B1 verfügt. Dabei ist das B1-Niveau als Mindestanforderung für die Unterrichtung zu sehen, optimal ist das B2-Niveau oder höher. Liegen keine ausreichenden Sprachkenntnisse vor, erfolgt ein Ausschluss von der Unterrichtung.
Mit dem Online-Artikel “Deutsch am Arbeitsplatz" auf der Internetseite des Goethe-Institus können Sie Ihre Sprachkenntnisse selbst einschätzen.
Was kostet die Unterrichtung?
Die Gebühr für die Unterrichtung beträgt 425 Euro pro Teilnehmer. Sie muss spätestens zwei Werktage vor Beginn der Unterrichtung bei der IHK eingegangen sein. Zahlungsbeleg und Ausweis (Reisepass oder Personalausweis) sind zu Beginn der Unterrichtung vorzulegen. Andernfalls kann die Teilnahme verweigert werden. Der Gebührenbescheid wird zusammen mit der Einladung etwa drei Wochen vor Beginn der Unterrichtung zugesandt.
Wenn nicht Selbstzahler, ist bei der Anmeldung zusätzlich eine ausgefüllte und unterschriebene Kostenübernahmeerklärung einzureichen. Das entprechende Formular können Sie per E-Mail von uns anfordern.
Wie melde ich mich an?
Die Anmeldung zur Unterrichtung erfolgt online über das Bildungsportal der IHK. In der dortigen Veranstaltungssuche geben Sie den Begriff “Bewachung” ein. Danach werden die freien Termine angezeigt.
Aus Kapazitätsgründen können wir nur Teilnehmer berücksichtigen, die entweder im IHK-Bezirk Ostfriesland und Papenburg oder im Umkreis von 100 Kilometern wohnhaft sind. Anmeldungen, die weiter entfernt liegen, werden nicht bestätigt. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an Industrie- und Handelskammern in Ihrer Nähe. Diese können Sie über den IHK-Finder der IHK-Organisation ausfindig machen.
Um sich zu der Unterrichtung anzumelden, müssen Sie beim Anmeldeprozess die Vorder- und Rückseite Ihres Ausweisdokuments (mit Lichtbild) hochladen. Sollte sich auf Ihrem Ausweisdokument keine Meldeadresse befinden, ist zusätzliche eine aktuelle Meldebescheinigung online zu hinterlegen. Diese Bescheinigung ist auch zu Beginn der Unterrichtung vorzulegen.
Termine und Anmeldeschluss
In der folgenden Tabelle finden Sie die nächsten Unterrichtungstermine und Informationen zum Anmeldeschluss:
Termin | Anmeldeschluss |
---|---|
24. bis 28. November 2025 | 01. November 2025 |
19. bis 23. Januar 2026 | 02. Januar 2026 |
02. bis 06. März 2026 | 13. Februar 2026 |
Bitte melden Sie sich rechtzeitig an. Die Termine sind oftmals frühzeitig ausgebucht.
Abmeldung von der Unterrichtung
Möchten Sie sich nach der Anmeldebestätigung von der Unterrichtung aus Krankheits- oder sonstigen Verhinderungsgründen wieder abmelden, so benachrichtigen Sie uns bitte umgehend schriftlich, möglichst per E-Mail. Nur dann gelten Sie als entschuldigt und bekommen die Gebühren laut unseren Rücktrittsregelegungen (gegebenenfalls anteilig) erstattet. Sie können sich nach einer Abmeldung erneut zu einem anderen Termin gebührenpflichtig anmelden. Zum Rücktritt gelten folgende Regelungen:
- Bei Rücktritt vor dem Anmeldeschluss fällt keine Gebühr an.
- Bei Rücktritt nach dem Anmeldeschluss und vor Beginn der Unterrichtung sind zehn Prozent der Gebühr (42,50 Euro) zu entrichten.
- Bei Rücktritt nach Beginn der Unterrichtung und bei unentschuldigtem Fehlen ist die volle Gebühr zu entrichten.
Der Anmeldeschluss ist drei Wochen vor Beginn der Unterrichtung.
Bescheinigung verloren
Bei verloren gegangenen Bescheinigungen und Unterrichtungsnachweisen können Sie eine kostenpflichtige Zweitschrift beantragen. Bitte fordern Sie diese per E-Mail an.