Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe
Das 40-stündige Unterrichtungsverfahren für Angestellte: Mitarbeiter von gewerblichen Wach- und Sicherheitsunternehmen müssen an einer Unterrichtung bei einer Industrie- und Handelskammer teilnehmen. Die Unterrichtung umfasst 40 Stunden von montags bis freitags in den Räumen der IHK. Sie erfolgt in deutscher Sprache. Die Bescheinigung der Unterrichtung kann verweigert werden. Als Gründe sind z.B. nicht ausreichende inhaltliche und sprachliche Kenntnisse sowie Fehlzeiten zu nennen.
Achtung:
Die Teilnahmegebühr beträgt 425 Euro pro Teilnehmer. Sie muss spätestens zwei Werktage vor Beginn der Unterrichtung bei der IHK eingegangen sein. Zahlungsbeleg und Ausweis (Reisepass oder Personalausweis) sind zu Beginn der Unterrichtung vorzulegen. Andernfalls kann die Teilnahme verweigert werden!
Die Teilnahmegebühr beträgt 425 Euro pro Teilnehmer. Sie muss spätestens zwei Werktage vor Beginn der Unterrichtung bei der IHK eingegangen sein. Zahlungsbeleg und Ausweis (Reisepass oder Personalausweis) sind zu Beginn der Unterrichtung vorzulegen. Andernfalls kann die Teilnahme verweigert werden!
Inhalte der Unterrichtung:
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
- Unfallverhütungsvorschriften für Wach- und Sicherungsdienste
- Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt
- Grundzüge der Sicherheitstechnik
Die Anmeldung zur Unterrichtung erfolgt ausschließlich online. Voraussichtliche Termine und Anmeldeschluss:
Termin: | Anmeldeschluss: |
25. bis 29. November 2024 | AUSGEBUCHT |
13. bis 17. Januar 2025 | 20. Dezember 2024 |
03. bis 07. März 2025 | 07. Februar 2025 |
Anmeldungen werden nur online entgegen genommen, bitte wählen Sie oben den gewünschten Termin aus.
Bitte melden Sie sich rechtzeitig an. Die Termine sind oftmals frühzeitig ausgebucht. Für die Online-Anmeldung muss ein Ausweisdokument mit Lichtbild hochgeladen werden, dieses sollte möglichst als PDF-Dokument bereit gehalten werden.
Wenn nicht Selbstzahler, ist zusätzlich eine Kostenübernahmeerklärung einzureichen. Das Formular ist hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 23 KB)abrufbar, es muss vorab vom Kostenträger unterschrieben werden.
Hinweis: Das Unterrichtungsverfahren gemäß § 34 a GewO ist kein Vorbereitungslehrgang auf die Sachkundeprüfung.
Bei verloren gegangenen Bescheinigungen können Sie mit diesem Formular (DOCX-Datei · 17 KB)eine Zweitschrift beantragen.
Stand: 13.11.2024