Bewachung im maritimen Bereich
Anbei stellen wir Ihnen im Downloadbereich einige Rechtsgrundlagen vor, die für die Bewachung im maritimen Bereich gelten.
- § 31 Bewachungsgewerbe auf Seeschiffen; Verordnungsermächtigung
- Gesetz zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen
- Verordnung über die Zulassung von Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen (Seeschiffbewachungsverordnung - SeeBewachV)
- Verordnung zur Durchführung der Seeschiffbewachungsverordnung (Seeschiffbewachungsdurchführungsverordnung - SeeBewachDV)
Weiterführende Informationen finden Sie überdies auf der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): Seeschiffbewachung – Zulassung von Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen