Mediengestalter/-in Digital und Print (Neuordnung 2023)
Der Ausbildungsberuf Mediengestalter Digital und Print wurde als Ausbildungsberuf neugeordnet, um sich den geänderten Anforderungen und Tätigkeitsfeldern aufgrund arbeitsorganisatorischer und technologischer Entwicklungen gerecht zu werden.
Seit März 2022 hat sich der Beruf im sogenannten Neuordnungsverfahren befunden. Durch diese Verfahren konnte eine Aktualisierung der Berufsbildpositionen hervorgerufen werden und die Struktur des Ausbildungsberufes vereinfacht werden. Initiiert wurde das Neuordnungsverfahren durch den Bundesverband Druck und Medien e.V. und ver.di.
Pünktlich zum 25-jährigen Jubiläum des Ausbildungsberufes Mediengestalter Digital und Print am 1. August 2023 tritt die neue Ausbildungsverordnung in Kraft. Gleichzeitig tritt die alte Verordnung außer Kraft. Das bedeutet das alle neuen Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. August 2023 beginnen, nach der neuen Verordnung ausgebildet werden müssen.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildungszeit beträgt drei Jahre.
Prüfungen
Die Berufsausbildung zum Mediengestalter hat eine Zwischen- und Abschlussprüfung.
Zwischenprüfung:
Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden. Relevant für die Zwischenprüfung sind die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten aus den ersten 18 Monaten des Ausbildungsrahmenplanes sowie dem dazugehörigen Lehrstoff aus dem Berufsschulunterricht.
Die Zwischenprüfung besteht aus zwei Prüfungsbereichen:
Die Zwischenprüfung besteht aus zwei Prüfungsbereichen:
- Gestaltungsgrundlagen anwenden, Medienproduktionen planen und organisieren
(Schriftliche Prüfung, Prüfungszeit 120 Minuten) - Medienprodukte gestalten und realisieren
(Prüfungsstück erstellen, Prüfungszeit sieben Stunden)
Abschlussprüfung:
Die Abschlussprüfung findet am Ende der Berufsausbildung statt. Relevant für die Abschlussprüfung sind alle Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten aus der Ausbildungsverordnung (Entsprechend, der gewählten Fachrichtung und ggfls. Wahlqualifikationen).
Die Abschlussprüfung besteht aus den folgenden Prüfungsbereichen:
Fachrichtungsunabhängig:
- Medien konzipieren, gestalten und präsentieren
(schriftliche Prüfung, Prüfungszeit 120 Minuten) - Medien produzieren
(schriftliche Prüfung, 120 Minuten) - Wirtschaft- und Sozialkunde
(schriftliche Prüfung, 60 Minuten)
Fachrichtungsabhängig:
Projektmanagement
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Designkonzeption
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Projekte planen und umsetzten
(Prüfungsstück und Präsentation)
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Designkonzepte entwickeln
und erstellen
(Prüfungsstück und Präsentation)
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Printmedien
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Digitalmedien
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Printmedien gestalten und technisch umsetzen
(2 Prüfungsstücke)
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Digitalmedien gestalten und technisch umsetzen
(2 Prüfungsstücke)
Prüfungsstück II:
Wahlqualifikation: vier Stunden |
Berufsschule
Der Berufsschulunterricht findet in den ersten beiden Ausbildungsjahren für alle Fachrichtungen gemeinsam statt. Im dritten Ausbildungsjahr werden die Auszubildenden entsprechend der gewählten Fachrichtung beschult. Die Beschulung des Ausbildungsberufes kann an den folgenden Berufsschulen stattfinden:
- BBS II Emden (Steinweg 25, 26721 Emden)
- Bildungszentrum für Technik und Gestaltung (Straßburger Straße 2, 26123 Oldenburg & Ehnernstraße 132, 261212 Oldenburg)
Wahlqualifikationen
Für die Fachrichtungen Printmedien und Digitalmedien ist eine von jeweils sechs möglichen Wahlqualifikationen auszuwählen. Es können folgende Wahlqualifikationen ausgewählt werden:
Zusätzliche Informationen zum Ausbildungsberuf des Mediengestalters Digital und Print erhalten Sie auf der Internetseite vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) oder bei unseren Ausbildungsberatern.
Die aktuelle Verordnung für den Ausbildungsberuf Mediengestalter Digtial und Print finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 708 KB).
*In diesem Artikel wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechtsidentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist