Bankkaufmann/-frau
Seit dem 1. August 2020 ist die neue Ausbildungsverordnung für die Bankkaufleute in Kraft getreten. Für alle ab diesem Zeitpunkt beginnenden Ausbildungsverhältnisse ist diese Verordnung verbindlich.
Modernisierung des Berufsbildes
Nach über 20 Jahren wurde das Berufsbild grundlegend überarbeitet und modernisiert. Mit der Anpassung wurde der zunehmenden Digitalisierung von Geschäftsfeldern und Geschäftsprozessen in diesem Beruf Rechnung getragen. Überholte Ausbildungsinhalte (z.B. in den Bereichen Zahlungsverkehr und Rechnungswesen) sind überarbeitet oder reduziert worden. Dafür steht nun die ganzheitliche Kundenorientierung unter verstärkter Nutzung digitaler Kanäle konsequent im Vordergrund. Kommunikative Kompetenzen rücken damit noch stärker in den Vordergrund. Außerdem wird die Vermögensbildung mittels gängiger Finanzprodukte akzentuiert. Ergänzt wird die Ausbildungsverordnung um methodische Kompetenzen des Projektmanagements.
Abschlussprüfung
Mit der neuen Verordnung wird auch die Gestreckte Abschlussprüfung (GAP) eingeführt. Das bedeutet, dass die Zwischenprüfung entfällt und die Abschlussprüfung Teil 1 bereits mit 20 Prozent in die Gesamtnote einfließt. Teil 2 der Abschlussprüfung wird am Ende der Ausbildungszeit abgenommen und fließt mit 80 Prozent in die Gesamtnote ein. Im mündlichen Prüfungsbereich bleibt die Prüfungsform der Gesprächssimulation “Kunden beraten” bestehen.
Änderungsverordnung in Kraft
Die Änderungsverordnung über die Berufsausbildung der Bankkaufleute ist am 30. April 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (s. weitere Informationen). Sie ist am Folgetag in Kraft getreten. Mit der Verordnung wird der Zeitpunkt der Abschlussprüfung Teil 1 für Auszubildende geregelt, die die Ausbildungszeit verkürzen.
Ausbildungsverordnung
Die aktuelle Ausbildungsverordnung finden Sie unter dem folgenden Link: Bundesinstitut für Berufsbildung - Ausbildungsverordnung Bankkaufleute