Ausbildungsberatung
Gemäß § 76 Absatz 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) hat die Industrie- und Handelskammer als zuständige Stelle die gesetzliche Aufgabe, die Durchführung der Berufsausbildungsvorbereitung, der Berufsausbildung und der beruflichen Umschulung zu überwachen und durch Beratung zu fördern. Zu diesem Zweck hat die IHK Berater zu bestellen. Die bestellten Berater nennt man Ausbildungsberater.
Die Ausbildungsberater erteilen Rechtsauskünfte im Themengebiet der Berufsausbildung und beraten Unternehmen über die Voraussetzungen einer Berufsausbildung. Des Weiteren informieren Sie über Ausbildungsinhalte, -anforderungen und -berufe.
Ausbildungsberater sind oftmals auch Vermittler, wenn es Probleme in einem Berufsausbildungsverhältnis gibt oder der Ausbildungserfolg ausbleibt.
Die Ausbildungsberater der Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg haben Ihre Zuständigkeit regional aufgeteilt. Entscheidend ist der Sitz des Ausbildungsbetriebes. Aus dem folgenden Bild können Sie den richtigen Ausbildungsberater für ihr Anliegen entnehmen: