EU-Sanktionspaket gegen Belarus

Vor dem Hintergrund der Beteiligung an der militärischen Invasion in der Ukraine hat die EU Sanktionsmaßnahmen gegenüber Belarus auf den Weg gebracht.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist die zentrale Auskunftstelle zu allen Exportbeschränkungen und hat unter anderem eine Telefonhotline eingerichtet: 06196 9081-237. Information zu den Sanktionen gegen Belarus finden sich überdies auf der Website des BAFA.
Als Reaktion auf das Vorgehen von Belarus hat die Europäische Union am 2. März 2022 Sanktionen beschlossen. Hierunter fällt einerseits die Aufnahme von 22 hochrangigen Militärs auf die Sanktionsliste der EU (Beschluss (GASP) 2022/354, Durchführungsverordnung 2022/353), was neben dem Einfrieren von Vermögenswerten ein Reiseverbot (Ein- und Durchreise) der gelisteten Personen im EU-Hoheitsgebiet bewirkt.
Darüber hinaus wurden in Bezug auf Belarus weitere Beschränkungen für den Handel mit Waren eingeführt, die für die Produktion oder Herstellung von Tabakerzeugnissen, mineralischen Brennstoffen, bituminösen Substanzen, Holzprodukten, Zementprodukten, Düngemitteln, Eisen- und Stahlprodukten oder auch Kautschukprodukten verwendet werden.
Weitere Beschränkungen wurden auch für die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern und -Technologien sowie von komplexeren Gütern und Technologien verhängt, die zur militärischen, technologischen, verteidigungs- und sicherheitspolitischen Entwicklung von Belarus beitragen könnten. Hierzu gehören auch damit verbundene Dienstleistungen. Details zu den neuen Handelsbeschränkungen, siehe Verordnung (EU) 2022/355.
Am 9. März 2022 wurden umfangreiche Finanzsanktionen gegen Belarus erlassen, siehe Verordnung (EU) 2022/398. Diese umfassen:
  • Teilweiser Ausschluss der belarussischen Banken Belagroprombank und Dabrabyt sowie der Entwicklungsbank der Republik Belarus und deren belarussische Tochterunternehmen vom Zahlungssystem SWIFT;
  • Verbot von Transaktionen mit der Zentralbank von Belarus im Zusammenhang mit der Verwaltung von Reserven oder Vermögenswerten und der Bereitstellung öffentlicher Finanzmittel für den Handel mit Belarus und für Investitionen in Belarus;
  • Verbot der Notierung von Aktien belarussischer Staatsunternehmen an EU-Handelsplätzen (gilt ab dem 12. April 2022);
  • Einschränkung der Finanzzuflüsse aus Belarus in die EU, indem die Entgegennahme von Einlagen von belarussischen Staatsangehörigen oder von in Belarus ansässigen Personen, die 100.000 Euro übersteigen, die Führung von Konten belarussischer Kunden durch die Zentralverwahrer der EU sowie der Verkauf auf Euro lautender Wertpapiere an belarussische Kunden verboten werden;
  • Verbot der Bereitstellung von auf Euro lautenden Banknoten für Belarus.
Weitere Sanktionen wurden zuletzt am 3. Juni 2022 beschlossen. Diese beinhalten:
Informationen zu Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen) und Investitionsgarantien
Die Bundesregierung hat die Übernahme von Exportkreditgarantien und Investitionsgarantien des Bundes für Belarus am 24. Februar 2022 bis auf weiteres ausgesetzt. Es werden keine Anträge auf Übernahme von Exportkreditgarantien und Investitionsgarantien bearbeitet. Bereits bestehende Exportkredit- und Investitionsgarantien sichern Exporteure, finanzierende Banken und Investoren weiterhin gegen Zahlungsausfälle und politische Risiken in Belarus ab.
Dort, wo noch Lieferungen oder Auszahlungen aus Finanzkrediten ausstehend sind, hat der Deckungsnehmer Euler Hermes vorab zu kontaktieren. Für Sammeldeckungen gilt: für bereits erfolgte Versendungen besteht weiter Deckungsschutz. Für neue Versendungen hingegen besteht kein Deckungsschutz mehr.
Weitere Informationen finden Sie auf www.agaportal.de sowie auf www.investitionsgarantien.de.

Letzte Aktualisierung/Ergänzung am 15. Juni 2022