Brexit

Dienstleistungen und Entsendungen

Einreise und Aufenthalt

Nach der Übergangsphase Ende 2020 gilt die Personenfreizügigkeit für EU-Bürger im Vereinigten Königreich nicht mehr. Die Entsendung von Mitarbeitern aus der EU ist strengeren Regeln unterworfen.

Reisedokumente

Der deutsche Personalausweis reicht für eine Reise nach Großbritannien ab dem 1. Oktober 2021 nicht mehr aus. Bürger der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und aus der Schweiz benötigen dann einen gültigen Reisepass.

Visapflicht

Einreisen nach Großbritannien für Arbeitseinsätze mit einer Dauer von über sechs Monaten sind seit dem 1. Januar 2021 für EU-Bürger (außer Iren) visapflichtig.
Arbeitsbedingte Einreisen mit einer Dauer von unter sechs Monaten sind für manche geschäftliche und akademische Tätigkeiten visafrei. Dazu zählen Teilnahmen an Besprechungen, Konferenzen, Seminaren oder Vorstellungsgesprächen, Verhandlungen und Vertragsabschlüsse mit Geschäftspartnern oder Messebesuche.
Für welche Tätigkeiten ab 2021 ein Visum für Großbritannien benötigt wird, kann im britischen Behördenportal eingesehen werden.
Orientierung bei der Frage,
  • ob eine Dienstleistung im Vereinigten Königreich erbracht werden darf,
  • ob ein Visum beantragt werden muss und
  • eine Sponsorship Licence eingebracht werden muss,
vermittelt die Gtai-Publikation
in den Kapiteln zu Dienstleistungserbringung, Geschäftsreisen und zur Einreise.
Im Juli 2021 hat die britische Regierung den Leitfaden Informationen für EU, EEA and Swiss business travellers veröffentlicht, der Klarheit darüber schaffen soll, wann Geschäftsreisende im Vereinigten Königreich ein Visum benötigen.
Auch das Papier Key information for au pairs, business travellers, Erasmus students liefert wichtige Informationen für Geschäftsreisen.

Sozialversicherung

In Bezug auf das Sozialversicherungsrecht bei im Voraus befristeten Auslandseinsätzen entspricht das Abkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich im Wesentlichen den Regelungen der bisherigen EU-Verordnung EG 883/2004. So wird zum Nachweis einer Entsendung zunächst weiterhin eine A1-Bescheinigung notwendig sein.
Details hat die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) auf ihrer Internetseite zusammengestellt.

Bau- und Montagetätigkeiten

Die wichtigsten Bestimmungen zu steuerlichen Aspekten bei der Ausführung von Bauleistungen und Montagen, etwa dem Construction Industry Scheme (CIS), hat die Deutsch-Britische Industrie- und Handelskammer zusammengefasst.
Die aktuellen britischen Mindestlöhne stehen im britischen Behördenportal.