Innovation und Umwelt

Arbeitssicherheit

Arbeit ist mit Gefahren verbunden. Unternehmen müssen deshalb ihre Arbeitnehmer vor Unfällen bewahren. Für einen wirksamen Schutz gibt es Gesetze, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften. Für die Umsetzung und Kontrolle im Betrieb müssen Unternehmen Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen. Das ergibt sich aus dem „Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG)" und der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“.
Nun muss nicht jeder Betrieb eine eigene Fachkraft beschäftigen: Gerade für kleinere Betriebe sehen die meisten Berufsgenossenschaften eine alternative ASiG-Betreuung vor, wobei sich der Unternehmer selbst durch Seminare im Bereich der Arbeitssicherheit qualifiziert. Dort, wo die Unfallverhütungsvorschrift eine Betreuung vorschreibt, können auch externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit beauftragt werden. Die IHK hat dafür eine Übersicht regionaler Dienstleister erstellt. Sind Sie ebenfalls ein regional ansässiger Anbieter dieser Dienstleistung und stehen noch nicht im Verzeichnis? Informieren Sie uns, wir nehmen Sie gerne auf.
Der Regionale Arbeitskreis für Arbeitssicherheit Ostfriesland und Papenburg (siehe Linkübersicht) bietet mehrmals im Jahr interessante Veranstaltungen zum Thema Arbeitssicherheit an.