Innovation und Umwelt

Neufassung der ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“

Im Jahr 2022 hat der Ausschuss für Arbeitsstätten unter anderem die technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge" überarbeitet und an den Stand der Technik angepasst. Dabei wurden weitreichende Änderungen vorgenommen, die zum Teil auch die Anpassung weiterer ASR erforderlich machten. Beispielsweise wurden die Bezeichnungen der Fluchtwege in Haupt- und Nebenfluchtweg geändert und die Mindestbreiten von Fluchtwegen neu definiert. Im Rahmen des Vortrages werden Ihnen die wesentlichen, praxisrelevanten Änderungen der ASR A2.3 anschaulich erläutert.
In dieser Veranstaltung des Regionalen Arbeitskreises für Arbeitssicherheit am 06. Juni 2024 werden die bedeutenden Updates der technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge" vorgestellt.
Bitte melden Sie sich hier mit Ihren Kontaktdaten an. Die Veranstaltung ist auf maximal 50 Teilnehmer begrenzt. Gehen mehr als 50 Anmeldungen ein, wird nach dem Windhund-Prinzip entschieden. Sie werden über eine Zu- oder Absage per E-Mail informiert.
Diese Veranstaltung ist eine Fortbildungsmaßnahme im Sinne der §§ 2 Abs. 3 und 5 Abs. 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes