Innovation und Umwelt
Achtung: Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID
Die IHK weist ihre Mitgliedsunternehmen darauf hin, dass seit dem 1. Juli 2022 eine generelle Pflicht zur Registrierung im Verpackungsregister LUCID für Erstinverkehrbringer von mit Ware befüllten Verpackungen besteht. Vorher galt diese nur für systembeteiligungspflichtige Verpackungen, die „typischerweise“ bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen. Auch schon bereits in LUCID registrierte Unternehmen müssen sich, wenn sie zusätzlich „nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen“ (z.B. mit Ware befüllte Mehrwegverpackungen, Transportverpackungen, „gewerbliche“ Verkaufsverpackungen etc.) in Verkehr bringen, noch einmal registrieren.
Wichtig! Die Registrierungspflicht trifft auch Letztvertreiber von Serviceverpackungen, wie z.B. Imbissbetriebe oder Bäckereien, wenn sie To-Go-Becher, Pizzaschachteln oder Brötchentüten etc. in Verkehr bringen.
Hier können Sie sich im Verpackungsregister LUCID registrieren: https://lucid.verpackungsregister.org/. Die Registierung ist nicht mit Kosten verbunden.
Hier finden Sie Erklärfilme zu Serviceverpackungen und zur Registrierung. Und hier eine für die Registrierung hilfreiche Checkliste.