Nationales Klimaschutzprogramm 2030

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Seit dem 2. Januar 2021 bündelt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die investiven Förderprogramme zur energetischen Sanierung von Gebäuden.

Die bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich werden in einem modernisierten, vereinfachten und optimierten Förderangebot zusammengefasst. Es umfasst das CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren) und das ​​Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP).

Teilprogramme

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude besteht aus drei Teilprogrammen, die jeweils in der Zuschuss- und Kreditvariante angeboten werden. Dies gilt für :
  • Wohngebäude (BEG WG)
  • Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  • Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Die Zuschussförderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gilt für Einzelmaßnahmen. Das sind Maßnahmen, die nicht einen Effizienzhausstandard für ein Gebäude insgesamt erreichen. Bei den Teilprogrammen BEG WG und BEG NWG werden systemische Maßnahmen gefördert, die ein Gebäude insgesamt auf einen Effizienzhausstandard bringen.

Was wird gefördert?

Anfang 2021 startete,  anteilig an den förderfähigen Kosten, die Zuschussförderung durch die BAFA für Einzelmaßnahmen:
  • zur Gebäudehülle
  • zur Anlagentechnik
  • zur Heizungsoptimierung
  • zu Erneuerbaren Energien für Heizungen
  • zu Digitalisierungsmaßnahmen
  • zum Anschluss an ein erneuerbares Gebäude- oder Wärmenetz
Zusätzlich sind folgende Punkte förderfähig:
  • Fachplanung und Baubegleitung 
  • Notwendige Umfeldmaßnahmen für die Umsetzung der Maßnahme 

Energieeffizienz-Experten

Eine wichtige Neuerung betrifft auch die Einbindung von Energieeffizienz-Experten. Diese müssen bei der Beantragung von Einzelmaßnahmen zur Gebäudehülle und/ oder Anlagentechnik sowie bei Anträgen in denen mehrere Wärmeerzeuger kombiniert werden,  zwingend notwendig einbezogen werden.  Bei anderen förderfähigen Maßnahmen ist die Einbindung der Energieeffizienz-Experten optional.

Wer finanziert?

Jede Förderung wird sowohl als Zuschuss- wie auch als  Kreditförderung angeboten. Die Zuschüsse können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Die Kreditvariante wird durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Zusammenhang mit den Hausbanken umgesetzt.

Weitere Informationen

Die Details zur Beantragung und zu den Fördersätzen finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Hintergrund

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude ist ein Kernelement des nationalen Klimaschutzplans 2030. Es sollen Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und Erneuerbare Energien spürbar verstärkt, bestehende Hemmnisse beseitigt und die Sanierungsrate im Gebäudebereich weiter gesteigert werden.