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Notfallplan Gas

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 23. Juni 2022 nach Abstimmung innerhalb der Bundesregierung die zweite von drei Stufen des Notfallplans Gas ausgerufen, die sogenannte Alarmstufe.
Die Alarmstufe des Notfallplans wird ausgerufen, wenn eine Störung des Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgung führt. Der Markt ist in dieser Stufe aber noch in der Lage, die Störung oder Nachfrage zu bewältigen. Somit ist die Gasversorgung weiter gesichert.
Weitere Infos finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur.

Was ist der Notfallplan Gas?

Droht oder tritt in Deutschland eine Gasversorgungskrise ein, tritt der Notfallplan Gas in Kraft. Der Plan unterscheidet drei Eskalationsstufen (Frühwarnstufe, Alarmstufe, Notfallstufe).
In den ersten beiden Stufen greifen marktbasierte Sicherungsmaßnahmen, ohne dass (tiefergehen) in die Marktmechanismen eingegriffen wird. Zu den möglichen Maßnahmen zählen unter anderem die Optimierung von Lastflüssen.
Reichen marktbasierte Maßnahmen alleine nicht mehr aus oder tritt eine dauerhafte Verschlechterung der Versorgungssituation (“Gasmangellage”) ein, wird die Notfallstufe, die höchste Warnstufe, ausgerufen. Dann übernimmt die Bundesnetzagentur die Rolle des Bundeslastverteilers. Sie entscheidet in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern über die Verteilung von Gas, um die Deckung des lebenswichtigen Bedarfs zu sichern. Das beispielsweise Vorgaben über Zuteilung, Bezug und Verwendung von Gas sowie ggf. auch den Ausschluss vom Gasbezug. Konkret bedeutet dies, dass die Bundesnetzagentur unter anderem Anordnungen zur Reduktion des Gasverbrauchs zur Abschaltung von Industriekunden und/oder zur Substitution von Erdgas durch andere Energieträger treffen kann.
Wie realistisch ist das Eintreten einer Gasmangellage?
Angesichts sehr hoher Gasspeicherfüllstände von über 99 Prozent (Stand: 8. November) hat sich das Risiko einer Gasangellage im Winter 2022/2023 in den vergangenen Wochen zunächst verringert. Die Bundesnetzagentur hat verschiedene Szenarien anhand von unterschiedlicher Kriterien (u.a. Entwicklung von Import und Export, Witterungsbedingungen, Verfügbarkeit von Flüssiggasterminals ab Anfang 2023) durchgerechnet. Im Ergebnis kommt sie zu dem Schluss, dass eine Gasmangellage zwar nicht ausgeschlossen werden kann und die Versorgungssituation weiterhin angespannt ist; sich die Lage und der Ausblick auf den kommenden Winter aber in den vergangenen Wochen entspannt hat.
Nichtsdestotrotz muss der Blick auch auf den darauffolgenden Winter 2023/2024 geworfen werden. Auch dann kann die Versorgungslage – angesichts leer gelaufener Gasspeicher über den Winter 2022/2023, kalter Witterungsbedingungen und dem Ausbleiben von Gaslieferungen aus dem Ausland – weiterhin angespannt sein. Entwarnung hinsichtlich einer Gasmangellage in den Wintern 2022/2023 und 2023/2024 sowie damit ggf. verbundener Einschränkungen von Gaslieferungen kann dementsprechend nicht gegeben werden.
Vor diesem Hintergrund hat die Bundesnetzagentur ein Verfügungskonzept erarbeitet und vorgestellt, das Maßnahmen und Kommunikationsprozesse in der Notfallstufe darlegt.

Dossier Erdgas als Druckmittel

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat ein Online-Dossier zum Thema Erdgas als Druckmittel – Wege aus der Krise erarbeitet. Hier finden Sie viele Informationen, was der Staat und Unternehme in der aktuellen Situation tun können.

Brennstoffumstellung: Was ist genehmigungsrechtlich zu beachten?

Durch die stark gestiegenen Gaspreise und drohende Versorgungseinstellung häufen sich Fragen von Unternehmen nach einer möglichen Brennstoffumstellung. Sollten Unternehmen sich jetzt darauf vorbereiten wollen, sollten sie schnell mit der Vorbereitung für eine Genehmigung oder Duldung beginnen und gegebenenfalls Kontakt mit ihrer Genehmigungsbehörde aufnehmen.