Energiekrise

Generelle Informationen zu Förderprogrammen

Mit zahlreichen Förderprogrammen können Unternehmen auf ihrem Weg zu einem effizienteren Energieverbrauch unterstützt werden. Oft ist die Vergabe der Fördermittel an strenge, vorgegebene Kriterien gekoppelt.

Wir geben einen Überblick über den „Förderdschungel“.

Förderdatenbanken

Einen ersten Überblick über die diversen Programme, Konditionen und Rahmenbedingungen verschaffen Förderdatenbanken:

Unterschiede

Art der Förderung

Fördermittel unterscheiden sich grundsätzlich nach der Art der Förderung. Die Unterstützung erfolgt in der Regel über einen direkten Investitionszuschuss, über einen zinsgünstigen Kredit und/oder über einen Tilgungszuschuss.

Geldgeber

Fördermittel können auf kommunaler Ebene, durch das Land, den Bund, oder die EU über verschiedene Institutionen gewährt werden. Auch Banken und Energieversorgungsunternehmen können Energieeffizienzmaßnahmen unterstützen.

Stolperfallen

KMU-Definition

Einige Förderprogramme richten sich nur an kleine und mittlere Unternehmen, sogenannte KMU. Die Voraussetzungen für den Status des Unternehmens (KMU oder Nicht-KMU) sind vom Antrag stellenden Unternehmen selbst zu prüfen.
Angewendet wird hierzu häufig die KMU-Definition im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai. Wer folgende Angaben erfüllt, ist dann nicht antragsberechtigt:
  • Wer 250 oder mehr Personen beschäftigt, oder
  • wer weniger als 250 Personen beschäftigt, aber mehr als 50 Millionen Euro Jahresumsatz und mehr als 43 Millionen Euro Jahresbilanzsumme hat.
Zu beachten ist hierbei, dass die Kennzahlen von Partnerunternehmen, bei einer Beteiligung von 25 bis 50 Prozent, anteilig und von verbundenen Unternehmen, bei einer Beteiligung mehr als 50 Prozent, vollständig zugerechnet werden müssen. Auch Unternehmen, die für sich genommen die Schwellenwerte nicht überschreiten, die aber mit einem Anteil von mehr als 25 Prozent im Eigentum öffentlicher Stellen sind, unterfallen nicht dem KMU-Begriff.

Zeitpunkt der Antragstellung

Bei vielen Programmen ist eine Förderung ausgeschlossen, wenn bereits mit der Umsetzung der Energieeffizienzmaßnahme begonnen wurde. Und zwar selbst dann, wenn die Maßnahme eigentlich förderfähig gewesen wäre. Deshalb sollte in der Regel zuerst der Förderantrag gestellt, auf die Bewilligung gewartet und dann erst das Projekt gestartet werden. Als Vorhabensbeginn gilt in der Regel der rechtsgültige Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages.

Investitionskosten vs. Investitionsmehrkosten

Mit Hilfe vieler Förderprogramme lässt sich ein Teil der Netto-Investitionskosten für eine Energieeffizienzmaßnahme fördern. Ein großer Unterschied dazu ist die Förderung der Netto-Investitionsmehrkosten. Hierbei wird nicht die gesamte Investition gefördert, sondern nur die Summe, die im Vergleich zur Anschaffung einer Referenzanlage mit niedrigerem Umweltschutzniveau, zusätzlich anfallen würde.

Sachverständige

Oftmals müssen die Angaben in den Förderanträgen durch einen Sachverständigen bestätigt werden. Gerade bei kleineren Investitionsvolumen sollte vorab geprüft werden, ob die zusätzlichen Kosten durch den Vorteil bei Inanspruchnahme des jeweiligen Förderprogramms ausgeglichen werden.
Bei der Suche nach spezialisierten Fachleuten hilft ein Blick in die Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes.