Ausbildungs-Info

Informationen für Fachkräfte

Ausbildungsabschlüsse für Berufstätige

Auch ohne formalen Berufsabschluss kann ein erfolgreicher Berufseinstieg gelingen. Unzufriedenheit mit der beruflichen Entwicklung, mit der Entlohnung oder eine drohende Arbeitslosigkeit sind einige Jahre später häufig der Anlass für eine berufliche Neuorientierung. Für diese Personen gibt es die Möglichkeit, die im Berufsleben erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zertifizieren zu lassen. Diese Zertifizierung heißt ‚Externen-Prüfung‘.
Die ´Externen-Prüfung´ ist gesetzlich geregelt. In der Regel kann zur Prüfung zugelassen werden, wer das eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgesehen ist, in dem Beruf tätig war. Das sind bei einem dreijährigen Ausbildungsberuf viereinhalb Jahre. Die Entscheidung über die externe Prüfungszulassung erfolgt individuell nach Prüfung des Einzelfalls.
Sie möchten mehr wissen? Mehr Informationen, Ansprechpartner und den Antrag finden Sie auf der Homepage der IHK Düsseldorf.

Anerkennung

Im Ausland erworbene Berufsabschlüsse können von Unternehmen oft inhaltlich nicht eingeschätzt werden. Um Migranten den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern und Unternehmen das Potential dieser Fachkräfte zugänglicher zu machen, gibt es die sog. Anerkennung. Im Ausland erworbene Berufsabschlüsse werden nach dem Anerkennungsgesetz geprüft. Im Fall der Anerkennung wird der im Ausland erworbene Berufsabschluss mit einem deutschen Ausbildungsberuf teilweise oder ganz gleichgestellt.
Die Entscheidung über die Berufsanerkennung erfolgt durch die IHK FOSA, die zentrale Stelle aller Industrie- und Handelskammern für die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen.
Die IHK Düsseldorf berät Interessierte zur Anerkennung ihres im Heimatland erworbenen Berufsabschlusses. Diese Beratung ist kostenlos.
Türkischsprachige Informationen zur Anerkennung von Berufsabschlüssen bietet hier:

Yabancı mesleki niteliklerin tanınması hakkında bilgi