Verkehr und Logistik

Förderrichtlinie für Gas- und Elektro-LKW seit 2017

Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) plant, CO2-arme Nutzfahrzeuge von 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht zu fördern. Je Unternehmen und Kalenderjahr mit maximal 100 000 EUR geplant. Die Förderquote soll nach Unternehmensgröße gestaffelt werden und von der eingesparten CO2-Menge abhängig sein. Die Förderrichtlinie richtig sich an kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bis 10 Mio. EUR sowie an mittlere Unternehmen bis maximal 250 Beschäftige und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR.
Gefördert werden LKW und Sattelzugmaschinen, die mit Erdgas- (Compressed Natural Gas - CNG), Flüssigerdgas- (Liquefied Natural Gas - LNG) sowie Hybrid- oder Elektromotoren angetrieben werden. Die Nutzfahrzeuge müssen serienmäßig in einem EU-Mitgliedstaat zum Verkauf angeboten werden und zum Zeitpunkt des Erwerbs über "das in den Unionsnormen vorgeschriebene Umweltschutzniveau hinausgehen".
Der Antrag zur Förderung muss vor dem Kauf eines Nutzfahrzeugs erfolgen und die verbindliche Bestellung, darf erst nach Bewilligung der Förderung vorgenommen werden.
Im Antrag ist ein ungefähres Datum anzugeben, ab wann der LKW genutzt wird und innerhalb von zwei Monaten nach Bewilligung der Förderung, ist nachzuweisen, dass ein CO2-armes Fahrzeug angeschafft wurde.
Das Fahrzeug muss nach Anschaffung mindestens vier Jahre ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland, auf den Zuwendungsempfänger zugelassen sein.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesverkehrsministeriums.
16.03.2017