Verkehr und Logistik
Landesförderung für eLastenfahrräder
Landesprogramm „Emissionsarme Mobilität“
Seit Oktober 2018 fördert das Land NRW jetzt auch den Kauf von Elektrolastenrädern. Unternehmen können bis zu 30% der Anschaffungskosten, maximal 2 100 Euro durch das Land NRW fördern lassen.
Wer ist antragsberechtigt?
Wer ist antragsberechtigt? | Förderhöhe für elektrische Lastenräder |
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Unternehmen
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Privatpersonen
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Kommunen
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Lastenfahrräder ohne elektrische Antriebsunterstützung werden pauschal mit 500 € gefördert.
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Kauf von fabrikneuen Lastenfahrrädern in der Grundausstattung, die folgende Kriterien erfüllen:
- Nutzlast von mindestens 70 Kilogramm ohne Fahrer und verlängerter Radstand oder
- Transportmöglichkeiten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen oder Gewicht aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad“
Wann ist der Antrag zu stellen?
Der Kauf des E-Lastenrades darf erst starten, wenn über den Förderantrag entschieden ist. Das bedeutet erst den Antrag stellen, auf den Zuwendungsbescheid warten und nach Erhalt des Zuwendungsbescheides darf das E-Lastenrad erworben werden.
Wo ist der Antrag zu stellen?
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Antragsstellung finden Sie auf der Seite der Bezirksregierung Arnsberg.