Recht und Steuern
Versicherungsvermittler
Für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater ergeben sich seit 2007 viele Neuerungen. Nach dem Willen des Gesetzgebers handelt es sich bei der Versicherungsvermittlung um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Das Erlaubnis- und Registrierungsverfahren sowie die Durchführung von Sachkundeprüfungen obliegt den Industrie- und Handelskammern.
Recht und Steuern
Antragsformulare Versicherungsvermittler
Recht und Steuern
Sachkundeprüfung Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK
IHK zu Dortmund nimmt regelmäßig Prüfungen ab. Anmeldungen sind hier möglich.
Recht und Steuern
Informationspflichten des Versicherungsvermittlers/ -beraters
Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts wurden umfassende Informations-, Mitteilungs-, Beratungs-, Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten gesetzlich verabschiedet. Diese sind seit dem 22. Mai 2007 von den Versicherungsvermittlern/ -beratern im Kontakt mit den Kunden zu beachten.
Recht und Steuern
Schlichtungsstellen nach § 42k VVG/Versicherungsombudsmann
Kontaktadressen zu anerkannten Schlichtungsstellen zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittlern und Versicherungsnehmern.