Recht und Steuern

Immobiliardarlehensvermittler

Vermittler von Immobiliardarlehen unterliegen seit 2016 neuen Berufsregeln.
Am 16.03.2016 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11.03.2016 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I Nr. 12 vom 16.03.2016). Damit gehen umfassende Änderungen für Immobiliardarlehensvermittler einher. Die wichtigsten Neuregelungen haben wir für Sie in einem Merkblatt zusammengefasst. Die Antragsunterlagen finden Sie hier ebenfalls.
Voraussetzungen für die Erteilung der gewerberechtlichen Erlaubnis wurden durch das „Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie“ erheblich verschärft. Immobiliardarlehensvermittler müssen künftig nachweisen, dass sie die notwendige Sachkunde über die fachlichen und rechtlichen Grundlagen sowie über die Kundenberatung besitzen. Dafür muss der Immobiliardarlehensvermittler - soweit er nicht einen gleichgestellten Abschluss nachweisen kann - eine Prüfung als „Geprüfte/-r Fachfrau/-mann für Immobiliardarlehensvermittlung IHK“ erfolgreich absolvieren. Dies gilt auch für die Beschäftigten eines Gewerbetreibenden, die bei der Vermittlung oder Beratung mitwirken oder in leitender Position für diese Tätigkeit verantwortlich sind. Für die Durchführung der Sachkundeprüfung sind die Industrie- und Handelskammern zuständig.

Formulare

Formulare für natürliche Personen

Formulare für juristische Personen

Der Sachkundeprüfung gleichgestellte Abschlüsse

§ 4 der Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV) enthält einen Katalog von öffentlich-rechtlichen bzw. staatlich anerkannten Abschlüssen, die - einschließlich der entsprechenden Vorläufer- oder Nachfolgeberufe - der Sachkundeprüfung gleichgestellt sind. Es werden auch Abschlüsse anerkannt, die bereits vor längerer Zeit erworben wurden. Teilweise ist zusätzlich zu dem Abschluss der Nachweis der Berufserfahrung im Bereich der Finanzanlagenvermittlung oder -Beratung erforderlich.
Wer diese Voraussetzungen erfüllt, muss keine Sachkundeprüfung bei der IHK ablegen.
Der Katalog der in § 4 Abs. 1 ImmVermV genannten Abschlüsse (einschließlich deren Vorläufer- oder Nachfolgeberufe) ist abschließend. Andere Abschlüsse oder Fortbildungen können leider nicht anerkannt werden.

Sachkundeprüfung: Informationen und Anmeldung

Gebühren für die Sachkundeprüfung
„Geprüfte/r Fachfrau/-mann für Immobiliardarlehensvermittlung IHK“

Der Gebührentarif der IHK zu Dortmund sieht für die Teilnahme an der Sachkundeprüfung derzeit folgende Gebührentatbestände vor:​
Gebühr der Prüfung: 350,00 €
Gebühr bei Stornierung der Prüfung: 170,00 €
Gebühr bei Wiederholung der Prüfung: 220,00 €
Wir weisen darauf hin, dass bei Nichtantritt der Prüfung ohne vorherige Abmeldung, die volle Prüfungsgebühr erhoben wird.

Prüfungstermine 2024 der IHK zu Dortmund

  • 11. Juni 2024
  • 17. September 2024
  • 12. November 2024

Prüfungstermine 2025 der IHK zu Dortmund

  • 18. März 2025
  • 17. Juni 2025
  • 16. September 2025
  • 18. November 2025
Die praktischen Prüfungen finden in der Regel am gleichen und/oder am nächsten Tag statt.

Anmeldeschluss zur Prüfung: 30 Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin

Abhängig von der Teilnehmerzahl behält sich die IHK vor, den schriftlichen und praktischen Prüfungsteil zusammen oder an einem einzelnen Tag abzunehmen. Hierüber werden die Prüfungsteilnehmer rechtzeitig informiert.
Bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl behält die IHK sich vor, die Prüfung abzusagen. In diesen Fällen wird die IHK mit Einverständnis des Prüfungsteilnehmers versuchen, die Prüfung am selben Termin, durch eine andere IHK durchführen zu lassen.
Für die Prüfungen gelten die Bestimmungen der Prüfungsordnung für die Sachkundeprüfung "Geprüfte/-r Fachfrau/-mann für Immobiliardarlehensvermittlung IHK" vom 23. Mai 2016.

Inhalt und Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung

Näheres zur Sachkundeprüfung ist in §§ 1 bis 2 sowie den Anlagen 1 und 2 der Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV) geregelt. In Abschnitt 1 der ImmVermV werden unter Bezugnahme auf Anlage 1 die Anforderungen der Sachkundeprüfung dargelegt.
In der Verordnung gibt es gibt keine konkreten Vorgaben zu Art und Umfang eines Vorbereitungslehrganges. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat deshalb mit einem Expertengremium einen Rahmenplan zur Sachkundeprüfung entwickelt, der die für alle Prüfungsteilnehmer maßgeblichen Lerninhalte und -ziele verbindlicher und transparenter machen soll.
Der Rahmenplan dient Prüfungskandidaten, Prüfern und Ausbildern als "Navigationssystem" durch die Lerninhalte. Er bildet die Grundlage für die Erstellung lernzielorientierter Prüfungsaufgaben und für die Gestaltung von Vorbereitungslehrgängen. Sie finden den Rahmenplan auf der Internetseite der DIHK-Bildungs GmbH zum Download.
Zudem finden Sie auf der Internetseite des DIHK auch Fallvorgaben und Legenden zum praktischen Prüfungsteil als Empfehlung.
Für die Suche nach Anbietern von Vorbereitungslehrgängen für IHK-Sachkundeprüfungen steht im Internet das Weiterbildungs-Informationssystem (WIS) der IHKs zur Verfügung. Die dortige Zusammenstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt weder eine Empfehlung dar, noch ist damit eine qualitative oder inhaltliche Bewerbung verbunden.