Finanzanlagenvermittler
Sachkundeprüfung - Gesetzliche Grundlagen
Seit dem 1. Januar 2013 benötigen Finanzanlagenvermittler eine Erlaubnis und müssen in ein Register eingetragen sein. Voraussetzung ist dafür ein Sachkundenachweis. Dies kann durch eine erfolgreiche Teilnahme an der Sachkundeprüfung oder durch eine bereits erworbene und anerkannte Qualifikation nachgewiesen werden.
Die Regelungen sind in § 34f GewO und der Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (Finanzanlagenvermittlungsverordnung - FinVermV) enthalten.
Informationen zur Prüfung
Die Prüfungsordnung sowie wichtige Hinweise zur Prüfung finden Sie unter „Weitere Informationen” auf dieser Seite.