Mitgliedschaft und Beitrag

Bestandteile des Beitrags

Der IHK- Beitrag besteht aus dem IHK-Grundbeitrag und ggf. einer IHK-Umlage.

Grundbeitrag

Der Grundbeitrag ist nach der Höhe Ihres Gewerbeertrages, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb gestaffelt. Die Höhe der Grundbeiträge wird jährlich durch die Vollversammlung beschlossen.
Der Grundbeitrag wird nur einmal erhoben, auch wenn das Unternehmen im Bezirk mehrere Betriebsstätten unterhält.
Gewerbetreibende, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, und deren Gewerbeertrag/Gewinn weniger als 5.200,00 Euro beträgt, sind von der Beitragspflicht befreit.
Bei Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, wird ein Grundbeitrag in Höhe von derzeit 265,00 Euro erhoben. Es gibt jedoch weitere Festsetzungen für z.B. Großbetriebe, Apotheken und gemischt-gewerbliche Betriebe.
Das gilt auch, wenn das Unternehmen ruht, liquidiert wird, das Gewerbe abgemeldet hat oder einen Gewerbeertrag bzw. Zerlegungsanteil von 0,00 Euro ausweist.

Umlage und Freibetrag

Die Höhe der Umlage wird ebenfalls jährlich von der Vollversammlung in der Wirtschaftssatzung festgelegt und ist für alle Unternehmen einheitlich.
Zur Zeit beträgt die Umlage 0,30 Prozent Ihres Gewerbeertrags/Gewinns.
Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften wird der Gewerbeertrag/Gewinn bei der Berechnung der Umlage um den Freibetrag von 15.340,00 gekürzt. Der Freibetrag gilt für den Gesamtbetrieb und wird aufgeteilt, wenn auch eine Zugehörigkeit zu einer weiteren IHK besteht.
Dieser Freibetrag gilt nur für die Berechnung der Umlage, nicht für den Grundbeitrag.

Besonderheiten bei der Beitragserhebung

Besonderheiten für Apotheken, Freie Berufe, Handwerksfirmen und gewerbliche Mischbetriebe, Existenzgründer, Ruhende GmbHs, Vorrats-GmbHs oder atypischen Beteiligungen, KGs, Großunternehmen, Organschaftsverhältnissen und ausländischen Rechtsformen finden Sie hier.