Mitgliedschaft und Beitrag

Vorrats-GmbH

Vorratsgesellschaften, die noch nicht verkauft bzw. ihrer eigentlichen Bestimmung zugeführt sind, sind IHK-zugehörig und damit auch verpflichtet, den IHK-Beitrag zu leisten.
Die IHK-Mitgliedschaft hängt ausschließlich von der objektiven Gewerbesteuerpflicht und nicht von einer aktiven gewerblichen Tätigkeit ab, folglich ist auch eine Vorrats-GmbH beitragspflichtig.
Als Käufer einer Vorratsgesellschaft sollten Sie sich beim Verkäufer erkundigen, ob die IHK-Beiträge geleistet wurden.