Mitgliedschaft und Beitrag

Großunternehmen

Für eine gerechte Beitragsveranlagung ist durch die Vollversammlung beschlossen worden, sog. Großunternehmen von kleinen und mittleren Unternehmen zu unterscheiden.
Nach unserer Wirtschaftssatzung wird von Großunternehmen ein IHK-Grundbeitrag von 1.530,00 Euro erhoben wenn mind. 2 der 3 nachfolgenden Kriterien erfüllt sind:
  • mehr als 16,06 Mio. Euro Bilanzsumme
  • mehr als 32,12 Mio. Euro Umsatz
  • mehr als 250 Arbeitnehmer
Ein IHK-Grundbeitrag in Höhe von 5.110,00 Euro, wird bei Großunternehmen veranlagt, wenn mind. 2 der 3 nachfolgenden Kriterien erfüllt sind:
  • mehr als 32,12 Mio. Euro Bilanzsumme
  • mehr als 64,24 Mio. Euro Umsatz
  • mehr als 500 Arbeitnehmer
Bei Großunternehmen mit einem IHK-Grundbeitrag von 5.110,00 Euro wird der 1.530,00 Euro übergehende Anteil des Grundbeitrages bis zum Höchstbetrag von 3.580,00 Euro auf die Umlage angerechnet.