Mitgliedschaft und Beitrag

Handwerksfirmen und gewerbliche Mischbetriebe

Ein Unternehmen, welches ausschließlich handwerklich bzw. handwerksähnlich tätig ist, ist Mitglied der Handwerkskammer (HWK).
Haben Unternehmen allerdings neben dem handwerklichen auch einen nichthandwerklichen Betriebssteil, dann sind sie mit dem nichthandwerklichen Betriebssteil IHK-zugehörig und mit dem handwerklichen Betriebsteil Mitglied bei der zuständigen Handwerkskammer (Handwerkskammer Dortmund). Diese Unternehmen werden „Mischbetriebe“ genannt.
Beiträge zahlen Mischbetriebe bei der IHK nur dann, wenn:
  • der Betrieb nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichtet ist (d. h. in der Regel die Handelsregistereintragung) und
  • der Umsatz des nichthandwerklichen Betriebsteils über € 130.000,00 beträgt
Bei der Berechnung des IHK-Beitrags wird nur das Ergebnis des nichthandwerklichen Betriebsteils berücksichtigt. Zwischen IHK und HWK werden hierzu sog. Beitragsteilungsverhältnisse vereinbart, die der Gewichtung innerhalb des Betriebes entsprechen.