Mitgliedschaft und Beitrag

Komplementärgesellschaft

Komplementärgesellschaften, auch Verwaltungsgesellschaften, sind Gesellschaften, die zu dem alleinigen Zweck gegründet werden, Beteiligungen an Unternehmen als juristische Person zu halten.
Diese sind schon aufgrund ihrer Rechtsform objektiv gewerbesteuerpflichtig. Damit sind die Voraussetzungen für die IHK-Zugehörigkeit und die daraus resultierende Beitragspflicht erfüllt (OVG Münster Beschl. V.6.10.00 - 4 A 4668/00).
Allerdings kann auf schriftlichen Antrag der IHK-Grundbeitrag, nach Ziffer 2 Punkt 3 unserer Wirtschaftssatzung auf 10,00 Euro ermäßigt werden, wenn sich die Tätigkeit der Verwaltungsgesellschaft in einer Komplementärfunktion in einer ebenfalls unserer IHK zugehörigen Personenhandelsgesellschaft erschöpft.