Mitgliedschaft und Beitrag

Apotheken

Apotheken sind Gewerbebetriebe und damit Mitglied der IHK. Weil Apothekeninhaber aber auch Mitglied der Apothekenkammer sind, gibt es für sie eine Sonderregelung für den IHK-Beitrag:
Die Umlage wird nur mit einem Viertel des Gewerbeertrags bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb berechnet. Der Grundbeitrag ist auf 140,00 Euro ermäßigt.