Brexit

Herausforderungen und neue Regeln für den (LKW-) Warenverkehr

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Aufgrund der neuen Zollgrenze zwischen der EU und Großbritannien werden spätestens mit Ablauf der zweiten Januarwoche Auswirkungen auf den Warenverkehr erwartet. Die Maßnahmen zur Vermeidung chaotischer Zustände sind hier nachzulesen.

Abläufe vor und in britischen Häfen

Die britische Regierung hat die Abläufe und bürokratischen Vorgaben veröffentlicht, die seit dem 1. Januar 2021 für Importe nach Großbritannien (nicht für die nach Nordirland) aus der EU und aus Nordirland gelten – insbesondere zum Verfahren der bis zu sechs Monate späteren Abgabe der Zollanmeldungen (siehe oben). Dazu wurden ein übersichtliches Merkblatt für die richtigen Zollverfahren sowie spezielle Informationen zum Import und Vertrieb von Lebensmitteln, Pflanzen und Tier(produkt)en bereitgestellt.
In einem „Border Operating Model“ hat die britische Regierung die Verfahrensabläufe für den Warenverkehr detailliert dargestellt. Hierzu gehören auch neue (Online-)Angebote für LKW-Fahrer, um Staus auf britischer Seite zu vermeiden:
  1. Das verpflichtende „Einchecken“ eines LKWs über 7,5 Tonnen auf dem Weg von Großbritannien in die EU (aber nicht umgekehrt!) zur Beantragung eines Kent Access Permits im Namen des Fahrers („Check an HGV is ready to cross the border“ – genaue Informationen auf Englisch und auf Deutsch). Die EU-Einfuhranmeldung muss vorliegen.
  2. Der sogenannte freiwillige „Goods Vehicle Movement Service (GVMS)“ in diesen Häfen für eine Live-Verknüpfung des abfahrenden bzw. ankommenden LKWs mit der bereits vorliegenden Zollanmeldung, um unnötige Kontrollen zu vermeiden (nur für Inhaber einer britischen EORI-Nummer, das heißt mit Niederlassung im Vereinigten Königreich; genaue Informationen).
Zollanmeldungen können an diesen Stellen auch im britischen Inland abgearbeitet werden. Beachten Sie auch die Hinweise bei Rolo-Verkehren (roll on roll off).
Beachten Sie, dass Zollanmeldungen nur durch Unternehmen mit britischen Niederlassungen und mit einer britischen EORI-Nummer möglich sind. Deutsche Unternehmen, die diese Aufgabe vertragsgemäß übernehmen wollen, müssen meist Dienstleister beauftragen.
Hier gibt es eine Übersicht über manche der ergriffenen Infrastrukturmaßnahmen.
Die britische Regierung hat auf Deutsch einige Informationen für Fahrer und Speditionsunternehmen bereitgestellt, um diesen die Einhaltung aller Regeln – auch in zu durchfahrenden EU-Ländern – zu ermöglichen.
Tipps der britischen Regierung und des französischen Zolls für den Warenverkehr zwischen Frankreich und Großbritannien sowie umgekehrt (ab Folie 7).

Abläufe auf französischer Seite

Der französische Zoll hat auf deutsch zwei Merkblätter veröffentlicht, die die französische Grenzabfertigung mit dem Namen „Smart Border“ beschreibt:
Wesentlich ausführlicher sind die Leitlinien des französischen Zolls gestaltet (sections 3 & 4). Sie beschreiben eine effiziente, onlinegestützte „Smart Border“-Grenzabfertigung in drei Schritten für die LKW-Fahrer:
  1. „Logistics envelope“: Frühzeitig online angemeldete Zollabfertigung – spätestens zwei Stunden vor Erreichen des LKWs an der französischen Grenzabfertigung
    Die Zollabfertigungen können über die nationalen Plattform „Delta G“ in Frankreich angemeldet und die Waren bei einer Binnenzollstelle gestellt werden. Mehrere Exportanmeldungen (MRNs) können anschließend in „Umschlägen“ über ein neues Onlineportal „Enveloppe“ zusammengefasst werden, damit die LKW-Lieferung im Ganzen über einen einzigen Barcode überprüft werden kann. Dieses ist über den Link https://www.douane.gouv.fr/enveloppe/en/enveloppe erreichbar.
  2. „Matching“ über ein „Transit accompanying document“ (TAD): Identifizierung des LKWs bei Bedarf (siehe obiges erstes Merkblatt) – durch die Verknüpfung der LKW-Nummernschilder mit der Exportanmeldung (= über den vorab erstellten Barcode)
  3. Automatischer Datenverkehr – freie Fahrt für alle – bis auf noch nicht angemeldeten LKWs oder bis auf die, die noch weitere Formalitäten erfüllen müssen.

Vorabanmeldung bei Importen in die EU aus Großbritannien

Für Importe aus Großbritannien in die EU über Frankreich muss die Ware über das französische Importsystem vorab angemeldet werden. Die erlaubten Softwarelösungen sind hier aufgeführt.

Neues Transitverfahren für Waren mit EU-Zielen außerhalb Frankreichs

Für Importe aus Großbritannien in ein anderes EU-Land als Frankreich wird ein neues Transitverfahren mit dem Namen „advance transit“ eingeführt. Der Ablauf wird hier in den Leitlinien der französischen Zollverwaltung dargestellt. Hier gibt es auch eine übersichtlichere Schritt-für-Schritt-Anleitung des französischen Zolls auf Englisch.

Hinweise für Transporte über niederländische Häfen

Der niederländische Zoll hat zusammen mit den niederländischen Hafenbetreibern darauf hingewiesen, dass vor Erreichen der Häfen eine elektronische Zollanmeldung vorliegen muss:
  1. Melden Sie Ihre Fracht beim Zoll an.
  2. Buchen Sie die Überfahrt der Ladung beim Fährbetreiber. Hierfür werden zusätzliche Zolldaten benötigt.
  3. Anschließend muss das Zolldokument über Portbase auf elektronischem Wege beim Fährterminal vorangemeldet werden.
Eine ausführliche Seite zu den Änderungen und optimalen Abläufen in den Niederlanden wurde unter https://www.getreadyforbrexit.eu/de/ eingerichtet.

Hinweise für Transporte über belgische Häfen

Auch der belgische Zoll hat die Abläufe in den belgischen Häfen zusammengefasst. Auf Englisch gibt es dabei einen Verfahrensablauf für den Export aus der EU (mit dem Softwaresystem PLDA) sowie für den Import in die EU (mit den Softwaresystemen PLDA und CUSCAR). Für beide Richtungen sind digitale Anmeldungen mindestens zwei Stunden vor Eintreffen der Ware am Hafen notwendig; beim Export müssen die Zollanmeldungen auch bereits bei der Buchung der Transportkapazität vorliegen (siehe analog die Hinweise für Transporte über niederländische Häfen).

Holzverpackungen

Das Vereinigte Königreich verwendet ab 2021 den ISPM15-Standard – die geeigneten Verpackungen müssen entsprechend gekennzeichnet sein. Informationen zu diesem Standard und den Verpackungen finden Sie beim Julius-Kühn-Institut, dem Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (dort auch im Menü: Häufig gestellte Fragen).

Sonstige Tipps und Links

Erste Informationen zu den britischen Verfahren und zu den nötigen Schritten sind in einer „Online Anleitung“ zu finden. Zusätzliche Aspekte (etwa zur Umsatzsteuer) hat die Britische Regierung hier auch auf Deutsch zusammengefasst.

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