IHK zu Dortmund
Grüne Gründungen
Erste Förderrunde des Förderprogramms „Grüne Gründungen.NRW“ für nachhaltige und innovative Gründungen
Im Rahmen des EU-Förderprogramms EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027 können im Zuge des Förderaufrufs „Grüne Gründungen.NRW“ bis 26.02.2025 Projektskizzen in einem zweistufigen Begutachtungsverfahren eingereicht werden. Damit fördert die EU sowohl disruptive Innovationen und treibt den evolutiven Wandel im Sinne des Klima-, Ressourcen- und Umweltschutzes voran, um den vereinbarten Klimazielen gerecht zu werden. Insgesamt stehen für den Förderaufruf 13 Mio. € zur Verfügung, der auf acht Teilmärkte der Umweltwirtschaft fokussiert. Pro Vorhaben stehen maximal 600.000 € zur Verfügung, bei einem Fördersatz von 90 % für Kleinstunternehmen und Mitantragstellende sowie 80 % für Kleinunternehmen. Teilnahmeberechtigt sind kleine Unternehmen:
- deren Eintragung ins Handelsregister oder Aufnahme der Wirtschaftstätigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens fünf Jahre zurückliegt,
- die noch keine Gewinne ausgeschüttet haben,
- die nicht durch einen Zusammenschluss gegründet wurden,
- die nicht börsennotiert sind und
- die Prototypen entwickeln und ihre innovativen Geschäftsideen am Markt erproben wollen.