Umwelt und Umweltschutz
Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Umweltministerium (BMUV) hat einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) zur Verbändeanhörung versandt. Durch die Regelungen sollen die Entnahme von Lithium-Batterien verbessert, Verbraucherinformationen vereinheitlicht sowie die Sammlung im Handel ausgeweitet werden.
Wesentliche Inhalte sind:
Sammelstellen-Logo (§18a Abs. 2)
Vorgegeben werden soll ein einheitliches Sammelstellen-Logo in Einzelhandelsgeschäften, das im Eingangsbereich des Ladens angebracht werden müsste und Informationen zur Rückgabe im Ladengeschäft enthält.
Rücknahmepflicht der Vertreiber für Altgeräte unter 50 cm (§17 Abs. 1)
Die generelle Rücknahmepflicht von Altgeräten soll von unter 25 cm auf 50 cm angehoben werden.
Informationspflichten der Hersteller (§ 18 Abs. 4; § 27)
Zusätzlich zu bestehenden Informationspflichten sollen diese künftig gut sichtbar auf der Homepage der Hersteller (oder Bevollmächtigten) auf der Seite mit den entsprechenden Produkten platziert werden oder vor oder bei der Bestellung gut sichtbar angezeigt werden. Die gesetzlich vorgeschriebene monatliche Mitteilungspflicht soll dagegen auf eine jährliche Meldung reduziert werden.
Entnahme von Lithium Batterien
Hersteller, Vertreiber und gemeinsame Stelle müssen künftig auch über die Entnahmepflicht für Batterien informieren. Das in der Entsorgungswirtschaft diskutierte Batteriepfand findet keine Erwähnung.
Rücknahme- (§ 17 Abs. 1a) und Meldeverpflicht (§29) für elektronische Einweg-Zigaretten
Vertreiber müssten elektronische Einweg-Zigaretten unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche zurückzunehmen. Übergeben sie die zurückgenommenen Geräte nicht an Hersteller oder ÖrEs (Öffentlich rechtliche Entsorgungsträger), müssen sie eine Meldung über die selbst verwerteten Mengen abgeben.