Umwelt und Umweltschutz

Einwegkunststofffonds: Information zu Pflichten nach dem Einwegkunststofffondsgesetz

Nach dem Einwegkunststofffondsgesetz sind Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte verpflichtet, eine Sonderabgabe für die von ihnen in Verkehr gebrachten Einwegkunststoffprodukte in den Einwegkunststofffonds zu entrichten. Verpflichtete Unternehmen sollten sich zeitnah auf der Plattform DIVID registrieren. Ein Verstoß gegen die Pflicht kann das Umweltbundesamt in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren verfolgen. Die Unternehmen laufen dann Gefahr mit Bußgeldern bis zu einer Höhe von 100.000 Euro geahndet zu werden. Die Einzahlungsbeträge sind jährlich zu entrichten. Für Hersteller ohne Niederlassung in Deutschland besteht ab dem 01.08.2024 die Möglichkeit der Registrierung. Weiterlesen