Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit
Wasserentnahmeentgelt
Seit Februar 2004 erhebt das Land Nordrhein-Westfalen ein Entgelt für das Entnehmen von Wasser aus Gewässern. Die gesetzliche Grundlage ist das „Gesetz über die Erhebung eines Entgelts für die Entnahme von Wasser aus Gewässern“ (Wasserentnahmeentgeltgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen- WasEG).
Die Entgeltpflicht tritt nach § 1 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 WasEG grundsätzlich unabhängig von der wasserrechtlichen Erlaubnis ein und erfasst alle von Ihnen genutzten Entnahmestellen zur Entnahme von Grundwasser und / oder Oberflächenwasser.
Nähere Infos finden Sie hier.
Mit Nachdruck hatten die NRW-IHKs sich gegen eine Erhöhung des regulären Satzes von 4,5 auf 5 Cent pro Kubikmeter eingesetzt. Leider ohne Erfolg: Die Erhöhung wurde am 21. März 2013 im Gesetz zur Änderung des Wasserentnahmeentgeltgesetzes des Landes NRW beschlossen.