Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit

Aktuelle Umweltinformationen

IHK-Umwelt- und Energiefirmen-Datenbank: „IHK ecoFinder“

In der IHK-Umwelt- und Energiefirmen-Datenbank „IHK ecoFinder“ können Unternehmen aus der Umwelt- und Energiebranche kostenfrei ihre Produkte und Dienstleistungen präsentieren. Zudem können Sie schnell, passgenau und bundesweit gefunden werden. Aufgrund der Corona-Pandemie und des damit einhergehenden erhöhten Bedarfs an Medizinischer Schutzausrüstung wurde ein entsprechendes neues Profil ergänzt. Jetzt registrieren! Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Einwegkunststoffverbots-Verordnung von der Bundesregierung beschlossen

Das Bundeskabinett hat das Verbot von Einwegkunststoffartikeln beschlossen. Ab dem 3. Juli 2021 dürfen zahlreiche Artikel dann nicht mehr in den Verkehr gebracht werden, so etwa Trinkhalme, Rührstäbchen für den Kaffee oder Geschirr aus konventionellem Plastik. Mit der Verordnung sollen Vorgaben europäischen Einwegkunststoff-Richtlinie umgesetzt werden. Die Verordnung wird dem Bundestag zur Befassung zugeleitet und bedarf anschließend der Zustimmung im Bundesrat. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

REACH: Neue Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter

Die EU-Kommission hat am 26. Juni 2020 eine Verordnung zur Anpassung der Anforderungen an die Erstellung des Sicherheitsdatenblatts (REACH-Verordnung, Anhang II) im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Geltung entfaltet die Verordnung allerdings erst ab dem 1. Januar 2021. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

REACH: Prüfung der Unternehmensgröße

Die Europäische Chemikalienagentur ECHA weist darauf hin, dass kleine und mittlere Unternehmen überprüfen sollten, ob sie unter REACH die Größe ihres Unternehmens richtig angegeben und entsprechende Begleitdokumente auf REACH-IT hochgeladen haben.
Bei Korrektur der Angaben bis 31. Mai 2021 – vor dem Verifizierungsprozess durch die ECHA – fallen laut Mitteilung der ECHA keine zusätzlichen Verwaltungsgebühren an, es muss demnach jedoch der Unterschied zu der der Unternehmensgröße entsprechenden Registrierungsgebühr gezahlt werden (keine Gewähr der DIHK zur Richtigkeit dieser Aussagen).
Weitere Informationen zur Größeneinordnung und den anfallenden Gebühren bietet die ECHA hier. Die Meldung der ECHA finden Sie hier.

Informationspflichten

Seit Januar gelten für den Einsatz besonders besorgniserregender Stoffe (substances of concern in articles as such or in complex objects or products, SCIP) neue Informationspflichten.
Die Informationspflicht werfen immer noch verschiedene Fragen bei den Erzeugnislieferanten auf. Diese beziehen sich u.a. darauf, welche Stoffe gemeldet werden müssen oder welchen Einfluss der Brexit auf die Meldung hat.
Die in den Informations-Webinaren aufgekommenen Fragen hat die DIHK zusammen mit REACHLaw in einem FAQ verarbeitet.