Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit

Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten unterliegen dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Grundlage des Gesetzes sind die zwei EU-Richtlinien "WEEE" und "RoHS". Nach dem ElektroG muss seit dem 24. November 2005 jeder betroffene Hersteller oder Importeur registriert sein. Betroffen sind sowohl Geräte für den privaten Bereich als auch gewerblich genutzte Geräte, sofern sie unter eine der zehn Kategorien des ElektroG fallen. Auch Vertreiber von Elektro- und Elektrogeräten können von dem Gesetz betroffen sein.
Die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) mit Sitz in Fürth, Bayern, ist die „Gemeinsame Stelle der Hersteller” im Sinne des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG). Mit Beleihungsbescheid vom 6. Juli 2005 hat das Umweltbundesamt der Stiftung EAR die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben übertragen. Seit dem 24. November 2005 registriert sie die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter und die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der gesamten Bundesrepublik Deutschland.
Am 24. Oktober 2015 ist das novellierte Elektro- und Elektronikgerätegesetz in Kraft getreten. Hieraus ergeben sich neue Pflichten in erster Linie Hersteller und Importeure. Unter bestimmten Randbedingungen sind auch Exporteure, Handelsunternehmen und Geräte-Nutzer von der Novelle betroffen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Merkblättern im Seitenmenü.