Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit
Förderprogramme "Biologische Vielfalt"
Förderung Dach- und Fassadenbegrünung (Stadt Hamm)
Immer häufiger verursachen extreme Wetterereignisse Schäden an Häusern und Grundstücken, sodass Eigentümer
zunehmend Maßnahmen ergreifen müssen, um ihre Immobilien zu schützen. Um diesen Herausforderungen entgegenzuwirken, sehen die Landesbauordnung und kommunale Vorgaben inzwischen eine Begrünungspflicht bei Neu- und Umbauten vor. Dies bedeutet, dass möglichst viele Dach- und Fassadenflächen begrünt werden sollen – darunter etwa Garagen- oder Carportdächer sowie Hausdächer. Kleinere Flächen können von den Eigentümer selbst begrünt werden.
In diesem Zusammenhang bietet das Projekt „Mehr Grün am Haus“ der Verbraucherzentrale NRW jetzt eine kostenlose Beratung per Telefon und E-Mail an. Hier erfahren Eigentümer , welche Begrünungsmöglichkeiten es gibt, welche Förderprogramme zur Verfügung stehen und was bei der Umsetzung zu beachten ist.
Ein zusätzlicher Tipp: Im Gründachkataster des Klimaatlas können Sie im Voraus prüfen, ob Ihr Dach sich grundsätzlich für eine Begrünung eignet.
Weitere Informationen finden Sie hier und auf der Seite der Verbraucherzentrale NRW.
Förderung für Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelung in Dortmund
Grüne Dächer sollen in Dortmund zur Normalität werden, denn sie bieten vielfältige Vorteile: Sie unterstützen den Natur- und Klimaschutz, verringern den Abfluss von Niederschlagswasser und verbessern sowohl das Stadtbild als auch die Luftqualität. Auch Fassadenbegrünungen tragen zur Verbesserung des Mikroklimas bei, wirken wie eine natürliche Klimaanlage, reduzieren die Feinstaubbelastung und steigern die Luftqualität. Durch die Entsiegelung von versiegelten Flächen können außerdem Hitzeinseln vermindert und die Regenwasserversickerung gefördert werden.
Gebäudeeigentümer in Dortmund haben nun die Möglichkeit, für Dach- und Fassadenbegrünungen sowie Entsiegelungsmaßnahmen einen Zuschuss von bis zu 50 % der Kosten zu beantragen und durch die Maßnahmen zusätzlich Abwassergebühren einzusparen.
Die Stadt Dortmund fördert diese klimawandelgerechten Investitionen, um überhitzte Stadtbereiche zu entlasten und den natürlichen Wasserhaushalt zu verbessern. So unterstützt die Stadt ihre Bürger dabei, sich an die Herausforderungen des Klimawandels anzupassen.
Die Förderung steht zur Verfügung, solange entsprechende Mittel vorhanden sind. Anträge können einfach beim Umweltamt eingereicht werden.
Weitere Informationen und eine Liste der FAQs finden Sie hier.
KfW-Umweltprogramm: Förderung für nachhaltige Investitionen
Das KfW-Umweltprogramm unterstützt Investitionen, die den Umwelt- und Klimaschutz verbessern, Ressourcen schonen, die Artenvielfalt und naturnahe Lebensräume fördern oder die Anpassung an die Folgen des Klimawandels erleichtern.
Förderfähige Maßnahmen umfassen:
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Natürliche Klimaschutzmaßnahmen an Gebäuden, auf Betriebsgeländen und in Gewerbe- und Industrieparks (inklusive Tilgungszuschuss)
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Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz („Circular Economy“)
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Luftreinhaltung und Lärmschutz
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Technische Klimaschutzmaßnahmen
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Anpassung an den Klimawandel
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Umweltfreundlicher Verkehr
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Sonstige Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen
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Begleitung von Planung und Umsetzung
Nicht förderfähige Maßnahmen:
Das KfW-Umweltprogramm ist nicht geeignet für:
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Grundstückskäufe (alternative Förderprodukte: ERP-Förderkredit KMU und KfW-Förderkredit für große Mittelständler)
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Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz (alternative Produkte im Bereich „Energie und Umwelt“)
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Technische Maßnahmen an Gebäuden (alternative Förderung über die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude)
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Treuhandkonstruktionen, In-Sich-Geschäfte (z. B. Erwerb vom Ehepartner)
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Umschuldungen oder Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Projekte
Bestimmte Projekte und Vorhaben sind generell ausgeschlossen oder unterliegen speziellen Bedingungen, die in der Ausschlussliste der KfW zu finden sind.
Förderberechtigte:
Das KfW-Umweltprogramm richtet sich an:
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Unternehmen aller Größen mit Sitz in Deutschland oder im Ausland
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Einzelunternehmer
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Für Auslandsvorhaben: auch Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen und Joint Ventures mit deutscher Mehrheitsbeteiligung
und freiberuflich Tätige
Nicht förderberechtigt sind der Bund, Bundesländer, deren Einrichtungen sowie Kommunen, kommunale Körperschaften und deren unselbständige Eigenbetriebe.
Weitere Informationen und den KfW-Förderassistenten finden Sie hier.
EFRE-Fördermaßnahme „Grüne Infrastruktur“
Die EFRE-Fördermaßnahme „Grüne Infrastruktur“ hat das Ziel, die Biodiversität und Ökosysteme in Nordrhein-Westfalen zu stärken, besonders in Siedlungsgebieten und deren direkter Umgebung, um Natur und Menschen zu fördern. Dafür werden investive Maßnahmen unterstützt, die den Erhalt, die Wiederherstellung, die Aufwertung und die Vernetzung grüner Infrastrukturen fördern. Durch die Schaffung neuer Grün- und Freiflächen, die mit bestehenden Elementen der grünen Infrastruktur verbunden werden, entstehen Lebensräume und Wanderkorridore für Tiere und Pflanzen. Dies trägt zur Weiterentwicklung der lokalen Biodiversität und zum Biotopverbund bei und unterstützt die Biodiversitätsstrategie NRW. Zusätzlich sollen die Aufwertung und Anlage naturnaher Grünflächen Freizeit- und Erholungsangebote schaffen. Es werden auch naturbasierte Lösungen gefördert, die Umweltbelastungen wie Luftverschmutzung und Lärm reduzieren, um gesündere Lebensbedingungen zu schaffen. Geeignete Maßnahmen können durch Informations- und Bildungsangebote ergänzt werden, um das Verständnis für den Wert der Natur zu fördern.
Förderfähige Maßnahmen
Gefördert werden Projekte in Nordrhein-Westfalen zur Sicherung, Wiederherstellung, Schaffung, Entwicklung und Vernetzung von Elementen der grünen Infrastruktur gemäß Abschnitt 2 der „Grüne-Infrastruktur-Richtlinien – GI RL“, mit Ausnahme des Punktes 2l.
Antragsberechtigte
• Kommunen
• Kommunale Einrichtungen und Unternehmen
• Forschungs- und Bildungseinrichtungen
• Vereine und Stiftungen
Förderbekanntmachung
Detaillierte Informationen zu Förderinhalten, Voraussetzungen, Antragsverfahren und Ansprechpersonen in den Bezirksregierungen sind der Förderbekanntmachung zu entnehmen.
Antragstellung und Fristen
Anträge können laufend ab dem 23. Oktober 2023 bis spätestens zum 31. Dezember 2025 über das EFRE.NRW.Online-Portal eingereicht werden, vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel. Die Bearbeitung der vollständigen Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs durch die Bezirksregierungen.
Es wird empfohlen, sich vor der Antragstellung von der zuständigen Bezirksregierung beraten zu lassen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.
Stand: 12.12.2024