Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit
Antragstellung für Energieförderprogramme wieder möglich
Im Zuge der Einigung im Haushaltsausschuss des Bundestags ist die Antragstellung und die Bewilligung unter den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung (bzw. unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel) für folgende Programme ab sofort wieder möglich:
- Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
- Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
- Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
- Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)*
- “Bürgerenergiegesellschaften“ bei Windenergie an Land
- Anträge für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) können mit dem Inkrafttreten der novellierten Richtlinien voraussichtlich ab dem 15. Februar 2024 wieder gestellt werden.
- Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) war von der Antrags- und Bewilligungspause ausgenommen; hier konnten ununterbrochen Anträge gestellt und beschieden werden.
- Weitere Informationen zum BEG finden Sie hier.
* Hinweis zu dem Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW): Hierbei handelt es sich nicht um die Förderung von Wärmepumpen. Dieses Förderprogramm richtet sich ausschließlich an Unternehmen, die ihre Mitarbeiter zum Thema Heizungswärmepumpen als Teil wassergeführter Heizungssysteme im Bestand weiterqualifizieren wollen