Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit

Bitte um Rückmeldung zum Referentenentwurf zu Änderungen des Energiewirtschaftsrechts bis zum 9. September

Aus dem Wirtschaftsministerium hat uns der „Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung“ erreicht (anbei). Die Rückmeldefrist für eine Stellungnahme ist leider wieder sehr kurzfristig, sodass wir um Rückmeldungen und Hinweise bis Montag, den 09. September bitten müssen.
Mit dem Regelungsentwurf sollen insbesondere die Netzanschlüsse für Abnehmer etwa beim Anschluss von PV-Anlagen oder e-Ladesäulen beschleunigt werden, was die DIHK bereits im Rahmen einer Vorkonsultation (siehe Rundschreiben vom 14.05 und 23.07.2024) angeregt hatte und unterstützt. Zweitens sollen Energielieferanten zukünftig verpflichtet werden, angemessene Absicherungsstrategien zu entwickeln und einzuhalten. Drittens werden Netzausbauvorhaben im Bundesbedarfsplan neu aufgenommen sowie bestehende Netzausbauvorhaben teilweise angepasst.
Mit der vorliegenden Konsultation über die Änderungen des Energiewirtschaftsrechts sind wir ebenfalls vom Wirtschaftsministerium gebeten worden, zu nachfolgenden Punkten aus der Wachstumsinitiative der Bundesregierung unsere Einschätzung zu geben:
  1. Eine Absenkung der Direktvermarktungspflicht auf 25 KW sowie ein Förderstopp für Neuanlagen bei negativen Preisen ab dem 01.01.2025.
  2. Eine Flexibilisierung der Nutzung von Biomasse durch eine Optimierung der Bemessungsleistung und der Flexibilitätszuschläge.
  3. Ausweitung der naturschutzfachlichen Mindestkriterien für PV-Freiflächenanlagen über geförderte Anlagen hinaus auf alle neuen PV-Freiflächenanlagen.
Senden Sie Ihre Rückmeldungen und Hinweise gerne bis Montag, den 09. September an Frau Reich: reich.claudia@dihk.de