Handel

Fachkundeprüfung für den Waffenhandel

Wer mit Waffen handeln will, bedarf der Erlaubnis der für seinen Wohnsitz zuständigen Behörde. Das ist bei kreisfreien Städten das Polizeipräsidium, ansonsten die zuständige Polizeibehörde. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn der Antragsteller
  • die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung sowie
  • die erforderliche Fachkunde besitzt.
Die Fachkunde gilt als gegeben, wenn der Antragsteller
  • als Büchsenmachermeister die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt.
Andernfalls muss der Antragsteller eine Prüfung vor dem Staatlichen Prüfungsausschuss der Bezirksregierung ablegen. Für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster ist der Prüfungsausschuss bei der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen eingerichtet.
Weitere Informationen finden Sie hier und hier.