Anforderungen an Kassendaten, TSE & Co.

Update Kasse 2020

Seit 2020 greift die nächste Stufe des Kassengesetzes. Kassensysteme müssen dann mit einer zertifizierten „Technischen Sicherheitseinrichtung“ (TSE) ausgestattet sein. Aufgrund der kurzfristigen Entwicklungs- und Implementierungsphase gibt es jedoch viele Fragezeichen und Unsicherheiten. Insbesondere bei bargeldintensiven Betrieben, wie z. B. bei Gaststätten oder dem Einzelhandel schauen die Betriebsprüfer sehr genau auf die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung.
Das "Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" erlaubt der Finanzverwaltung schon jetzt intensive Kontrollmöglichkeiten bei Bargeschäften und den Zugriff auf die Kassendaten. Kassennachschauen und Betriebsprüfungen zeigen Wirkung. Durch eine Reihe von Anwendungsschreiben des Bundesministeriums der Finanzen erfolgte eine Klarstellung von Praxisfragen. Eine fortschreitende Digitalisierung im Kassenumfeld bedeutet aber auch Einfluss auf die Datenqualität dieser Daten. Die genaue Darstellung und Beschreibung von Geschäfts- und Bargeldprozessen in Form einer Dokumentation von Verfahren und Prüfungsschritten gewinnt mehr und mehr an Bedeutung.
Am 9. Januar 2020 informierte die IHK zu Dortmund auf ihrer Informationsveranstaltung im großen Saal der IHK 75 Teilnehmer. Unser Referent Christian Goede-Diedering von der DATEV eG gab sowohl einen Überblick über die aktuellen Anforderungen an Kassensysteme als auch Antworten auf Fragen aus der täglichen Praxis. Zudem wurde die schrittweise Einführung der „Technischen Sicherheitseinrichtung“ aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet.
Die IHK-Organisation hat ein Infoblatt “Steuerliche Anforderungen an Registrierkassen” erstellt, das kompakt die wesentlichen Informationen bündelt. Dieses steht hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 147 KB) zum Download zur Verfügung.