Tourismus

EU-Pauschalreiserichtlinie

Die Vorschriften zum Pauschalreiserecht sind seit dem 1. Juli 2018 in Deutschland anzuwenden.
Hier werden die Rechte und Pflichten der Vertragspartner, angefangen von dem Vertragsschluss über Haftung und Gewährleistung, Leistungs- und Preisänderungen, Insolvenzschutz und Informationspflichten, geregelt. Das seit 2018 geltende Reiserecht beinhaltet darüber hinaus Vorschriften zu Online-Angeboten und Regelungen zur Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen.
Das Reiserecht soll insgesamt z. B. durch erweiterte Informationspflichten den Verbraucherschutz stärken und dient der „Vollharmonisierung“, das heißt der Erstellung einheitlicher Regelungen in den EU-Mitgliedstaaten.
Die DIHK hat die Infoblätter zu Reisevertragsrecht mit der Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie, aktuellen Entwicklungen und Ausblick für Gastgeber, Reisevermittler sowie Reiseveranstalter auf den aktuellen Stand gebracht und informiert insbesondere zu Stornierungen im Rahmen der Corona-Pandemie und dem Reisesicherungsfond.
Momentan wird die Pauschalreiserichtlinie novelliert, sodass sich daraus in näherer Zukunft Änderungen ergeben, über die wir informieren werden. Ein Merkblatt zu den aktuellsten Regelungen finden Sie unter „weitere Informationen“ auf dieser Seite.