Glücksspielgewerbe
Unterrichtung für Spielgeräte- und Automaten-Aufsteller
Aufsteller von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit benötigen gemäß § 33c der Gewerbeordnung (GewO) eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Neben der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit müssen neue Gewerbetreibende eine Unterrichtung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) nachweisen sowie das Vorliegen eines Sozialkonzepts.
Zuständig für die Erlaubniserteilung ist das jeweilige Ordnungsamt.
Zielgruppe
Von der IHK-Unterrichtung sind nicht nur der Aufsteller selbst betroffen, sondern auch technische Mitarbeiter, welche die Geräte vor Ort aufstellen. Verpflichtend ist die IHK-Unterrichtung für alle ab dem 1. September 2013 beantragten Erlaubnisse sowie alle technischen Mitarbeiter (auch von bis dahin bestehenden Unternehmen). Inhaber einer Aufstellerlaubnis, die vor dem Stichtag erteilt wurde, sind nicht zur Unterrichtsteilnahme verpflichtet.
Inhalte
Die Unterrichtung behandelt die Themen
- Gewerbeordnung und Spielverordnung,
- Spielhallenrecht der Bundesländer und
- Jugend- und Spielerschutz.
Das Sozialkonzept soll dazu dienen, dass Aufsteller und Beschäftigte frühzeitig problematisches Spielverhalten erkennen und Beratungsangebote für suchtgefährdete Spieler aufzeigen.
Informationen zum Sozialkonzept finden Sie im Internet unter gleichem Stichwort.
Anbieter & Termine
Für die Gewerbetreibenden und deren Personal aus dem Kammerbezirk der IHK zu Dortmund übernimmt die Niederrheinische IHK zu Duisburg die Unterrichtung.
Termine für das laufende Jahr (2024):
- 14.06.2024
- 23.08.2024
- 20.09.2024
- 11.10.2024
- 08.11.2024
- 06.12.2024
Die Unterrichtungen finden in den Räumlichkeiten der Niederrheinischen IHK zu Duisburg statt. Weitere Informationen sowie das Anmeldeformular finden Sie hier auf der Seite der Niederrheinischen IHK zu Duisburg.
In NRW bieten außerdem noch die Industrie- und Handelskammern in Bielefeld, Köln und Nord Westfalen Unterrichtungen an.
Die Zahl der Teilnehmer ist pro Unterrichtung auf 20 beschränkt.
Kosten
Die Teilnahmegebühr an der Unterrichtung beträgt 111,00 Euro.