Dienstleistungen

Lebensmittelkontrollen kostenpflichtig

Seit dem 1. Juli 2016 müssen Betriebe, die mit Lebensmitteln arbeiten, mit kostenpflichtigen Kontrollen rechnen. Darunter fallen u. a. Bäckereien, Restaurants, Eisdielen, Imbissstuben, Caterer, Schlachter oder Markthändler. Gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW werden für Plankontrollen in der Regel 81 Euro fällig, je nach Zeitaufwand auch mehr. Nachkontrollen oder berechtigte Beschwerdekontrollen sind ebenfalls gebührenpflichtig. Kontrolliert wird durch die jeweils zuständigen Ämter für Lebensmittelüberwachung.