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Neuer Aushang für Gastronomiebetriebe

Nach dem Jugendschutzgesetz sind Gastronomiebetriebe verpflichtet, Auszüge aus dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) in einem deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt zu machen. 
Mit dem Digitale Dienste Gesetz vom 06. Mai 2024 haben sich einige Änderungen im JuSchG ergeben, weshalb alte Aushänge ausgetauscht werden müssen. Obwohl die Änderungen marginal sind und sich hauptsächlich auf die Umbenennung von “Telemedien” in “digitale Dienste” beschränken, ist eine Aktualisierung ratsam. Andernfalls könnten die Ordnungsämter die Aktualität des Aushangs beanstanden.
Ein Muster des Aushangs finden Sie rechts im Download-Bereich.
Neu in das Muster eingearbeitet wurden auch die Schutzziele des Kinder- und Jugendmedienschutzes (§ 10a JuSchG), Regelungen zu den entwicklungsbeeinträchtigenden und jugendgefährdenden Medien (§§ 10 b und 15 JuSchG), sowie die Kennzeichnung von Filmen und Spielprogrammen/-plattformen (§§ 14 und 14 a JuSchG).