Gastronomie
Gaststättenunterrichtung
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die begrenzte Anzahl an Plätzen vorrangig an Personen/Antragsteller aus dem Bezirk der IHK zu Dortmund mit den Städten Dortmund, Hamm und dem Kreis Unna vergeben können. Wir prüfen jedoch gern auch die Teilnahmemöglichkeit von auswärtigen Antragstellern. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt zu uns auf. Vielen Dank!
Unterrichtung gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 4 des Gaststättengesetzes
Erforderlich ist neben der Vorlage von Führungszeugnis, Miet- und Pachtvertrag, Grundrissskizze und anderen Nachweisen auch eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer über die Teilnahme an der „Gaststättenunterrichtung“.
Termine und Orte
Diese Gaststättenunterrichtungen werden von der IHK zu Dortmund in kurzen Abständen durchgeführt. Die Unterrichtungen beginnen jeweils um 13:00 Uhr. Erforderlich ist eine rechtzeitige vorherige Anmeldung.
Inhalte
Die Unterrichtung dauert circa vier Stunden und umfasst Themen wie Lebensmittelhygiene (HACCP-Konzept), Behandlung leicht verderblicher Lebensmittel, Gesundheitsuntersuchungen und Krankheitsvorbeugung, Lebensmittelüberwachung, Jugendschutz sowie Preisangaben- und Schankanlagenverordnung.
Die Teilnahmegebühr für die Gaststätten-Unterrichtung beträgt 100,00 EUR und ist im Voraus zu überweisen. Die Einladung und der Personalausweis oder Reisepass müssen mitgebracht werden.
Für die Teilnahme an der Unterrichtung sind - nach Vorgaben der Ordnungsämter sowie der Dozenten - gute Deutschkenntnisse Voraussetzung.
Anmeldung
Die Anmeldung zu einem Termin ist für die IHK zu Dortmund erst verbindlich, wenn der/die Teilnehmer/in eine schriftliche bzw. telefonische rückbestätigte Einladung erhält.
Die Teilnehmer/Antragsteller mit Wohnsitz im Bezirk der IHK zu Dortmund haben aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl Vorrang vor auswärtigen Interessenten/Antragstellern.
Die Unterrichtungssprache ist deutsch. Mit der Anmeldung versichert der Teilnehmer, die deutsche Sprache so gut zu beherrschen, dass er/sie die Unterrichtungsinhalte versteht. Sollte die IHK bei der Registrierung feststellen, dass keine ausreichenden Deutschkenntnisse vorhanden sind, kann er/sie nicht zur Unterrichtung zugelassen werden. Ein Übersetzer ist nicht zulässig.
Die IHK weist ausdrücklich darauf hin, dass die Teilnahmebescheinigung am Ende der Unterrichtung nur ausgehändigt werden kann, wenn der/die Teilnehmer/in
- pünktlich erschienen ist,
- an der gesamten Unterrichtung teilgenommen hat,
- die Gebühr in Höhe von 100,00 Euro im Voraus entrichtet hat sowie
- der Zahlungseingang registriert worden ist.
Diese Bedingungen sind verbindlich und werden mit der Anmeldung anerkannt. Nach dem Absenden Ihrer Anmeldung erhalten Sie von der IHK eine E-Mail mit den an uns übermittelten Daten. Bitte beachten Sie, dass dies noch keine verbindliche Teilnahmebestätigung ist.