Weiterbildung
Zusatzqualifikation „Branchenspezielle Kenntnisse und Fertigkeiten“ für Auszubildende
Zielgruppe
Kaufmännische Auszubildende
Funktionsprofil
Durch Prüfungen wird festgestellt, ob kaufmännische Auszubildende die speziellen Kenntnisse und Fertigkeiten der Branche besitzen, in der sie ausgebildet werden, die aber nicht Gegenstand der Berufsausbildung gemäß Ausbildungsordnung sind.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
- Zugelassen werden können Auszubildende in einem kaufmännischen Ausbildungsverhältnis, die nachweisen, dass sie sich auf die Prüfung vorbereitet haben.
- Eine Zulassung zur Prüfung ist auch nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses möglich, wenn die Prüfungsvorbereitung bereits während der Dauer des Ausbildungsvertrages begonnen hat.
Prüfungsanforderungen
Schriftliche Prüfung
- Lösung von Aufgaben zu den Grundlagen der Technik bzw. zu den Produkten der Branche Produkt- und marktbezogene Verhandlung und Kommunikation
- Branchenbezogenes Recht
Mündliche Prüfung
Branchenbezogene Markt- und Produktkenntnisse im Rahmen einer Kurzpräsentation Branchenbezogenes direktes und telefonisches Beratungs- oder Verkaufsgespräch mit Wahlmöglichkeit der Schwerpunkte
- Umgang mit Beanstandungen
- Verkaufstechniken und Verkaufsargumente
Lehrgangsträger, die auf die Prüfung vorbereiten, nennen wir Ihnen auf Anfrage.