Weiterbildung
Zusatzqualifikation Geprüfte/r Fahrzeugkranführer/in (IHK)
Zielgruppe
Mitarbeiter/innen aus Unternehmen das Autokranarbeiten und Schwertransporte durchführt.
Funktionsprofil
Geprüfter Fahrzeugkranführer (IHK) sind befähigt Fahrzeugkrane sicher und fachgerecht zu bedienen. Sie beherrschen die Inbetriebnahme und das Auf-, Um- und Abrüsten von Fahrzeugkranen. Sie berücksichtigen die Inhalte des DGUV Grundsatzes 309-003 „Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern“.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
Zur Prüfung ist zuzulassen,
- wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Berufskraftfahrer/-in in einem Unternehmen, das Autokranarbeiten und Schwertransporte durchführt oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als Berufskraftfahrer oder in der Bauwirtschaft und eine anschließende mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufspraxis nachweist und im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse CE ist und eine hinreichende Vorbereitung auf die Prüfung nachweist.
Zur Prüfung kann auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Prüfungsanforderungen
Schriftliche Prüfung
Fahrzeugkrantechnik und fahrzeugkranspezifische Rechtsvorschriften; Betrieb von Fahrzeugkranen. In der schriftlichen Prüfung werden die Inhalte des DGUV Grundsatzes 309-003 „Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern“ berücksichtigt.
Praktische Prüfung
Führen des Fahrzeugkrans; Anschlagen einer Last und Einweisen; Situatives Fachgespräch.
Prüfungsinhalte
Lehrgangsträger, die regelmäßig auf die Prüfungen vorbereiten
Prüfungstermine
Auf Anfrage.
Anmeldung
Siehe Anmeldeformular unter „Weitere Informationen“ auf dieser Seite.