Weiterbildung

Zusatzqualifikation Geprüfte/r Fahrzeugkranführer/in (IHK)

Zielgruppe

Mitarbeiter/innen aus Unternehmen das Autokranarbeiten und Schwertransporte durchführt.

Funktionsprofil

Geprüfter Fahrzeugkranführer (IHK) sind befähigt Fahrzeugkrane sicher und fachgerecht zu bedienen. Sie beherrschen die Inbetriebnahme und das Auf-, Um- und Abrüsten von Fahrzeugkranen. Sie berücksichtigen die Inhalte des DGUV Grundsatzes 309-003 „Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern“.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung

Zur Prüfung ist zuzulassen,
  • wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Berufskraftfahrer/-in in einem Unternehmen, das Autokranarbeiten und Schwertransporte durchführt oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als Berufskraftfahrer oder in der Bauwirtschaft und eine anschließende mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufspraxis nachweist und im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse CE ist und eine hinreichende Vorbereitung auf die Prüfung nachweist.
Zur Prüfung kann auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Prüfungsanforderungen

Schriftliche Prüfung

Fahrzeugkrantechnik und fahrzeugkranspezifische Rechtsvorschriften; Betrieb von Fahrzeugkranen. In der schriftlichen Prüfung werden die Inhalte des DGUV Grundsatzes 309-003 „Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern“ berücksichtigt.

Praktische Prüfung

Führen des Fahrzeugkrans; Anschlagen einer Last und Einweisen; Situatives Fachgespräch.

Prüfungsinhalte

Lehrgangsträger, die regelmäßig auf die Prüfungen vorbereiten

Prüfungstermine

Auf Anfrage.

Anmeldung

Siehe Anmeldeformular unter „Weitere Informationen“ auf dieser Seite.