Weiterbildung

Geprüfte/r Personalfachkaufmann/-frau

Zielgruppe

Sachbearbeiter/-innen mit Bezug zum Personal- und Sozialwesen

Funktionsprofil

Geprüfte Personalfachkaufleute besitzen die notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse, um verantwortliche Funktionen in der Personalwirtschaft eines Unternehmens, in der Personalberatung sowie bei Projekten der Personal- und Organisationsentwicklung wahrzunehmen. Sie können qualifiziert beraten und Prozesse begleiten. Sie beherrschen die operativen und administrativen Aufgaben der Personalarbeit und gestalten die Entscheidungen in den Bereichen der Personalpolitik, Personalplanung und Personalmarketing verantwortlich mit. Personalfachkaufleute übernehmen verantwortliche Funktionen in der Aus- und Weiterbildung und zeichnen sich durch fachspezifische Kommunikations- und Managementkompetenzen aus.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung

  • Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Die nachzuweisende Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zur Personalwirtschaft, Personalberatung oder Personal- und Organisationsentwicklung aufweisen.

Prüfungsanforderungen

Die Prüfung gliedert sich in die folgenden Handlungsbereiche:
  1. Personalarbeit organisieren und durchführen,
  2. Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen,
  3. Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen,
  4. Personal- und Organisationsentwicklung steuern.
Die Prüfung ist schriftlich und in Form eines situationsbezogenen Fachgesprächs durchzuführen.

Prüfungstermine und Informationen zur Prüfung

Zulassung und Anmeldung zur Prüfung

Über diesen Link gelangen Sie zu unserem Fortbildungs-Infocenter (FoBi), über welches Sie online Ihre Zulassung zur Prüfung beantragen können oder sich zu einem konkreten Prüfungstermin anmelden können.

Anmeldeschluss und Anmeldung

  • Frühjahrsprüfung, jeweils 31. Januar
  • Herbstprüfung, jeweils 30. Juni
Anmeldeformular

Prüfungsgebühr

z. Zt. 540,00 Euro gem. der Gebührenordnung und dem Gebührentarif der IHK zu Dortmund.
Teil-, Wiederholungs- und Stornierungsgebühren können Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 71 KB) auch noch einmal differenzierter einsehen.

Lehrgangsträger

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.

Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).