Weiterbildung

Geprüfte/r Meister/in für Kraftverkehr

Zielgruppe

Berufskraftfahrer/-innen, Fachkräfte für Fahrbetrieb und sonstige berufserfahrene technische Fachkräfte bei Speditionen, Verkehrsbetrieben und Post- und Kurierdiensten

Ziel der Prüfung

Mit der Prüfung zum Meister bzw. zur Meisterin für Kraftverkehr soll der Nachweis über die Befähigung zur Ausübung von Leitungsfunktionen folgenden Bereichen erbracht werden:
Meister/innen für Kraftverkehr planen, steuern und überwachen die Arbeitsprozesse in Unternehmen des Güter- und Personenverkehrs. Sie gewährleisten z.B. die Einsatzbereitschaft des Fuhrparks, bilden Auszubildende aus und leiten Mitarbeiter/innen an. An der Schnittstelle zwischen Planung und Ausführung sind sie zu qualifizierten Fachaufgaben befähigt. Als Meister bzw. Meisterin für Kraftverkehr sind sie fachlich kompetente Fuhrparkleiter/innen mit Personalverantwortung und für den reibungslosen Betriebsablauf zuständig. Sie tragen besondere Verantwortung auch für Arbeits- und Verkehrssicherheit sowie Umweltschutz.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung

Grundlegende Qualifikationen

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem der anerkannten Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer oder Berufskraftfahrerin oder Fachkraft für Fahrbetrieb, oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis, oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis, oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis.

Handlungsspezifische Qualifikationen

  • abgelegter Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“, der nicht länger als 5 Jahre zurückliegt und
  • ein zusätzliches Jahr Berufspraxis.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in dieser beruflichen Fortbildung genannten Aufgaben haben.
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder durch eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.

Prüfungsanforderungen

Die Prüfung ist schriftlich und mündlich durchzuführen und bezieht sich auf die folgenden Prüfungsteile bzw. Prüfungs-/Handlungsbereiche:

Grundlegende Qualifikationen

  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb

 Handlungsspezifische Qualifikationen

  • Fuhrparktechnik und Fuhrparkmanagement
  • Organisation und Kommunikation
  • Führung und Personal

Prüfungstermine und -informationen

Zulassung und Anmeldung zur Prüfung

Über diesen Link gelangen Sie zu unserem Fortbildungs-Infocenter (FoBi), über welches Sie online Ihre Zulassung zur Prüfung beantragen können oder sich zu einem konkreten Prüfungstermin anmelden können.

Anmeldeschluss 

  • Frühjahrsprüfung, jeweils 31. Januar
  • Herbstprüfung, jeweils 31. Juli

Prüfungsgebühr

z. Zt. 510,00 Euro gem. der Gebührenordnung und dem Gebührentarif der IHK zu Dortmund.
Teil-, Wiederholungs- und Stornierungsgebühren können Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 71 KB) auch noch einmal differenzierter einsehen.

Lehrgangsträger

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).