Weiterbildung
Geprüfte/r Meister/in für Abbruch und Betontrenntechnik
Zielgruppe
Mitarbeiter/-innen in Abbruchbetrieben und in Betrieben für Betontrenntechnik
Ziel der Prüfung
Mit der Prüfung zum Meister bzw. zur Meisterin für Abbruch und Betontrenntechnik soll der Nachweis über die Befähigung zur Ausübung von Leitungsfunktionen folgenden Bereichen erbracht werden:
Planung, Vorbereitung, Einrichtung, Durchführung, Ver- und Entsorgung u. a. von Gefahrstoffen, Auflösen und Leitung verschiedener Baustellen von Total- und Teilabbrucharbeiten unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Anforderungen, der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements.
Ihren Einsatz finden sie in Betrieben unterschiedlicher Größe und in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes der Branche Abbruch und Betontrenntechnik um dort Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und sich auf Änderungen von Methoden und Verfahren im Anwendungsbereich für den Total- und Teilabbruch von Bauteilen, baulichen und technischen Anlagen, sowie für das nachträgliche Herstellen von Öffnungen einzustellen und sich auf verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik oder Baugeräteführer oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in dieser beruflichen Fortbildung genannten Aufgaben haben.
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder durch eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Prüfungsanforderungen
Die Prüfung ist schriftlich und mündlich durchzuführen und bezieht sich auf die folgenden Prüfungsteile bzw. Prüfungs-/Handlungsbereiche:
Grundlegende Qualifikationen
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb und auf der Baustelle
- Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Handlungsspezifische Qualifikationen
- Abbruch und Betontrenntechnik
- Organisation
- Führung und Personal
Zulassung und Anmeldung zur Prüfung
Über diesen Link gelangen Sie zu unserem Fortbildungs-Infocenter (FoBi), über welches Sie online Ihre Zulassung zur Prüfung beantragen können oder sich zu einem konkreten Prüfungstermin anmelden können.
Prüfungsgebühr
z. Zt. 500 € gem. der Gebührenordnung und dem Gebührentarif der IHK zu Dortmund.
Teil-, Wiederholungs- und Stornierungsgebühren können Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 71 KB) auch noch einmal differenzierter einsehen.
Lehrgangsträger
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).