Weiterbildung

Geprüfte/r Küchenmeister/in

Zielgruppe

Köche/Köchinnen aus allen Bereichen: Gastronomie, Hotellerie, Gemeinschaftsverpflegung usw.

Funktionsprofil

Erweiterte und vertiefte Kenntnisse und Fertigkeiten in der Speisenzubereitung in Verbindung mit dem Wissen um betriebswirtschaftliche und rechtliche Zusammenhänge befähigen Küchenmeister zur Übernahme qualifizierter Fachaufgaben. Als berufserfahrene Fach- und Führungskräfte sind sie für Disposition, Einkauf, Verwalten und Einsetzen von Waren verantwortlich, führen Kostenrechnung und Kalkulation durch und erledigen Aufgaben im Küchenbereich selbständig. Organisatorische Kompetenz und Fachwissen befähigen sie zu kompetenten Küchenleitern mit Personalverantwortung und meisterlicher Kochkunst.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung

Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis, oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem zweijährigem Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis, oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis.

Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“

  • abgelegte Prüfung im Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis, oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem zweijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis, oder
  • eine mindestens sechsjährige Berufspraxis.

Prüfungsteil „Praktische Prüfung“

  • abgelegte Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ und eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis, oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem zweijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens vierjährige Berufspraxis, oder
  • eine mindestens achtjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis sowie die anerkannten Ausbildungsberufe müssen wesentliche Bezüge zu den Aufgaben als Küchenmeister haben.
Die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse müssen bis zum letzten Prüfungstag erbracht werden.

Prüfungsanforderungen

Wirtschaftsbezogene Qualifikationen

Volks- und Betriebswirtschaft - Rechnungswesen - Recht und Steuern - Unternehmensführung

Handlungsspezifische Qualifikationen

Mitarbeiter führen und fördern - Abläufe planen, durchführen und kontrollieren - Produkte beschaffen und pflegen - Speisentechnologie und ernährungswissenschaftliche Kenntnisse anwenden - Gäste beraten und Produkte vermarkten - Situationsbezogenes gastorientiertes Fachgespräch

Praktische Prüfung

Erstellen eines fünfgängigen Menüs für sechs Personen
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen

Prüfungstermine und Informationen zur Prüfung

Anmeldeschluss und Anmeldung

- Frühjahrsprüfung, jeweils 15. Januar
- Herbstprüfung, jeweils 1. August

Prüfungsgebühr

z. Zt. 810,00 Euro gem. der Gebührenordnung und dem Gebührentarif der IHK zu Dortmund.
Materialkosten: z. Zt. 187,00 Euro
Teil-, Wiederholungs- und Stornierungsgebühren können Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 71 KB) auch noch einmal differenzierter einsehen.

Lehrgangsträger

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).